Gericht hebt Einreiseverbot für Querdenker nach Mecklenburg-Vorpommern auf

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Anhänger der Bewegung Querdenken 399 in Waren am 16. Oktober 2020.Foto: Epoch Times
Epoch Times11. November 2020

Der zur Querdenken-Bewegung zählende Arzt Bodo Schiffmann und einige Unterstützer reisten Dienstagnachmittag nach Mecklenburg-Vorpommern mit einer insgesamt fünfköpfigen Gruppe ein, um an einer genehmigten Versammlung in Greifswald teilzunehmen. Jedoch wurden sie durch die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern gestoppt und mit Berufung auf die Corona-Pandemie des Landes verwiesen.

Die Gruppe erklärte dem Polizisten, das Gründe vorlägen die die Einreise erlauben würden (genehmigte Versammlung, beruflicher Auftrag in Greifswald). Unter Androhung von Polizeigewalt, sollte die Gruppe diese Anweisung nicht befolgen, wurde ein Teil der Reisenden dann von Neustrelitz im Kreis Mecklenburgische Seenplatte über die Landesgrenze nach Brandenburg gebracht.

Das Schweriner Gericht hob am Abend allerdings das Einreiseverbot wieder auf. Die Querdenker wandten sich per Eilantrag an das mecklenburgische Gericht. Daher durfte Schiffmann und seine Begleiter laut dem Gerichtsbeschluss wieder an einer Kundgebung in Schwerin gegen die Corona-Maßnahmen der Regierung teilnehmen.

Verwaltungsgericht lehnte Eilantrag ab

Schiffmanns Gruppe war am Montag auf dem Weg zu einer von ihr angemeldeten Demonstration in Greifswald von der Polizei gestoppt und über Nacht festgehalten worden. Einreisen nach Mecklenburg-Vorpommern seien derzeit laut Landesverordnung nur möglich, wenn es dafür einen gewichtigen Grund gebe, hieß es. Der Grund lag durch die genehmigte Versammlung eigentlich vor, wurde jedoch von der Polizei nicht akzeptiert. Später wurde das Einreiseverbot mit dem Verbot der Versammlung begründet.

Da der Fahrer des von der Gruppe benutzten Busses die erlaubten Lenkzeiten ausgeschöpft hatte, konnte Schiffmann durch die Polizei aber nicht umgehend aus dem Bundesland eskortiert werden.

Eine Klage beim Verwaltungsgericht Greifswald hatte keinen Erfolg, jedoch bei dem übergeordneten Gericht – dem Oberverwaltungsgericht in Schwerin.

OVG: Keine Einschränkung von Meinungsäußerung, wenn Schutzmaßnahmen eingehalten werden

Schiffmann durfte nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin am Abend an der dortigen Demonstration teilnehmen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Corona-Landesverordnung nicht das Grundrecht auf kollektive Meinungsäußerung beschränken dürfe, solange gewisse Schutzmaßnahmen eingehalten würden, teilte das Gericht mit.

Zudem erklärte das Gericht, dass die Teilnahme an einer Demonstration ein gewichtiger Grund für eine Einreise sei. An der Demonstration nahmen rund 370 Kritiker der Corona-Maßnahmen teil.

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidenten Manuela Schwesig (SPD) stellte sich, entgegen der Gerichtsentscheidung, hinter das Handeln der Polizei, die einen Teil der Gruppe nach Brandenburg brachte. Sie bezeichnet die Querdenker-Gruppe als „Corona-Leugner“ die den Staat lahmlegen wollten. Es sei „richtig, dass unsere Polizei souverän eingegriffen hat“. Die Querdenken-Bewegung fordert auf ihrer Webseite die sofortige Aufhebung der Einschränkungen der Grundrechte durch die Corona-Verordnung, die Rücknahme von Artikel 143h GG und die Umsetzung von Artikel 146 GG. (afp/er)



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