Gericht erklärt Tübinger Verpackungssteuer für unwirksam
Die Verpackungssteuer in Tübingen ist unwirksam. Das entschied der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim am Mittwoch, ohne zunächst eine nähere Begründung vorzulegen. Die Stadt erhebt seit Jahresbeginn eine Abgabe auf Einwegverpackungen für zubereitete Speisen und Getränke, wogegen eine Mc-Donald’s-Filiale klagte.
Tübingen wollte mit der Abgabe Anreize dafür schaffen, Müll zu vermeiden, weniger Ressourcen zu verbrauchen und Mehrwegsysteme zu nutzen. Außerdem sollten „Einnahmen für den städtischen Haushalt“ generiert werden, um die Kosten der Müllentsorgung zumindest teilweise durch diejenigen begleichen zu lassen, die sie verursachten, wie die Stadt auf ihrer Website schrieb.
Gegen die Entscheidung könnte sie nun noch vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vorgehen, der Verwaltungsgerichtshof ließ die Revision zu.
Die Deutsche Umwelthilfe forderte als Reaktion auf das Urteil von der Politik „eine bundeseinheitliche Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-to-go-Verpackungen“ sowie ein komplettes Einweg-Verbot für den Vor-Ort-Verzehr. Sie habe die Verhandlung begleitet und erfolglos versucht, der Mc-Donald’s-Filialleiterin „eine Petition mit mehr als 90.000 Unterschriften von den Bürgern zu übergeben“, mit der diese einen Umstieg auf Mehrwegverpackungen forderten, erklärte die Umwelthilfe. (afp/mf)
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