Gericht: Bundesregierung hat gegen Klimaschutzgesetz verstoßen
Damit Klimaziele erreicht werden, wollen Umweltorganisationen die Bundesregierung gerichtlich zu wirkungsvollen Maßnahmen verpflichten. Nun gab das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ihnen recht: Die Bundesregierung hat gegen das Klimaschutzgesetz verstoßen. Der 11. Senat des Gerichts gab am Donnerstag einer Beschwerde von Umweltverbänden statt.
Das Gericht stellte fest, „dass die Bundesregierung aufgrund der festgestellten Überschreitungen an zulässigen Treibhausgasemissionen in den Sektoren Gebäude und Verkehr zu einem Beschluss über ein Sofortprogramm verpflichtet ist“. Das beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 erfüllt nach Auffassung des Senats nicht die Anforderungen an das Sofortprogramm.
DUH und BUND
Geklagt hatten die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der BUND. Sie warfen der Bundesregierung eine Nichteinhaltung der im Bundes-Klimaschutzgesetz festgeschriebenen Treibhausgas-Sektorziele für Verkehr und Gebäude vor und verlangten den Beschluss von Sofortprogrammen, wie sie das Klimaschutzgesetz vorsieht. Diese Sofortprogramme sollen Maßnahmen zur Einhaltung der jährlichen Sektorziele beinhalten.
Die DUH sprach von einem „bahnbrechenden Urteil“. Ihr Geschäftsführer Jürgen Resch erklärte: „Dieses Urteil ist der richterliche Doppel-Wumms für den Klimaschutz und eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung wegen ihrer katastrophalen Klimapolitik.“
Die Bundesregierung müsse nun „ein Zeichen für einen Neustart im Klimaschutz setzen und als einzige sofort wirksame Maßnahme ein Tempolimit von 100 Stundenkilometern auf Autobahnen, 80 Stundenkilometern außerorts und Tempo 30 für die Stadt umsetzen“.
BUND-Geschäftsführerin Antje von Broock erklärte: „Mit dem heutigen Urteil ist die Bundesregierung dazu verpflichtet worden, beim Klimaschutz nachzulegen.“ Gebäude- und Verkehrssektor bräuchten nun „ein Klimaschutz-Update“. Weiter erklärte sie: „Nachweislich ungenügende Maßnahmen reichen nicht. Es müssen konkrete Sofortprogramme her, die wirksam auf die Klimaziele einzahlen.“
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision wurde zugelassen.
Können Umweltorganisationen überhaupt klagen?
Im Gericht bestimmten formaljuristische Fragen die Diskussion. Zu den Schwerpunkten gehörte die Frage, ob die Umweltorganisationen überhaupt berechtigt sind zur Klage.
Für Sofortprogramme sind jeweils die Ministerien zuständig, deren Bereich betroffen ist. Beschlossen werden die Maßnahmen dann durch die Bundesregierung. In den aktuellen Fällen geht es um die Klimaziele in den Sektoren Verkehr und Gebäude.
Insgesamt hat die Umwelthilfe nach Angaben von Resch fünf Klagen gegen die Bundesregierung eingereicht. Das OVG will im Februar 2024 über weitere Verfahren verhandeln.
Das Klimaschutzgesetz war im Juni 2021 verschärft worden. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den Gesetzgeber verpflichtet, die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. Deutschland soll danach bis 2045 treibhausgasneutral werden, bis 2030 sollen die Emissionen um mindestens 65 Prozent sinken. (afp/dpa)
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