Gericht: BfV muss Journalisten nur eingeschränkt Auskunft über Maaßen-AfD-Treffen geben
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) muss laut einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster einem Journalisten nur eingeschränkt Auskünfte über Treffen des Ex-BfV-Präsidenten Hans-Georg Maaßen mit AfD-Funktionsträgern geben.
Beantwortet werden müsse unter anderem die Frage nach Ort und Zeit dieser Treffen sowie danach, ob dabei über Strömungen innerhalb der AfD gesprochen wurde, befand das Gericht nach eigenen Angaben von Mittwoch. (Az. 15 B 1850/18)
Hingegen kann der Journalist laut dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes keine Auskunft über weitere Inhalte der Gespräche verlangen – insbesondere nicht darüber, welche amtlichen Informationen oder Einschätzungen Maaßen bei den Treffen geäußert hat und ob und in welcher Weise in diesem Rahmen ein Spionageverdachtsfall behandelt worden ist.
Mit dem nun bekanntgegebenen Beschluss gab das OVG der Beschwerde der Bundesrepublik Deutschland gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom Dezember teilweise statt. Das Kölner Gericht hatte die Bundesrepublik umfassend zur Auskunftserteilung verpflichtet. Der OVG-Beschluss ist unanfechtbar.
Die Kontakte des früheren Verfassungsschutzpräsidenten Maaßen zu AfD-Politikern hatten im vergangenen Spätsommer für Irritationen gesorgt. Maaßen geriet zudem wegen eines Interviews in die Kritik, in dem er die Echtheit eines Videos zu den rechten Ausschreitungen in Chemnitz vom August anzweifelte und bestritt, dass es dort Hetzjagden gegeben habe. (afp)
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