Gericht beschließt Freilassung von Gladbeck-Geiselnehmer Degowski

Einer der beiden Geiselnehmer von Gladbeck, Dieter Degowski, soll in den kommenden Monaten freikommen. Das beschloss das Landgericht Arnsberg am Dienstag.
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Richterhammer (Symbolbild)Foto: Mark Metcalfe/Getty Images
Epoch Times10. Oktober 2017

 

Der zu lebenslanger Haft verurteilte Gladbecker Geiselgangster Dieter Degowski kommt nach einer Entscheidung des Landgerichts Arnsberg voraussichtlich in den kommenden Monaten auf freien Fuß.

Die zuständige Strafvollstreckungskammer kam nach Angaben eines Gerichtssprechers am Dienstag zu dem Schluss, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung nach nunmehr fast 30 Jahren Haft vorliegen. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Degowski hatte bei der Geiselnahme von Gladbeck im August 1988 mit seinem ebenfalls weiter inhaftierten Komplizen Hans-Jürgen Rösner eine Bank in der Ruhrgebietsstadt überfallen und mehrere Geiseln genommen. Im Verlauf ihrer dreitägigen Flucht erschossen die Täter zwei Geiseln, ein Polizist kam während des Einsatzes durch einen Verkehrsunfall ums Leben.

Wegen des Verbrechens wurden Degowski und Rösner 1991 vom Landgericht Essen zu lebenslanger Haft verurteilt. Später stellten Gerichte bei beiden Tätern eine besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließt. Dabei wurde für den in Werl inhaftierten Degowski eine Mindesthaftdauer von 24 Jahren festgelegt, die er längst verbüßte.

Zur Vorbereitung der Entscheidung für eine Freilassung Degowskis holte die Arnsberger Kammer unter anderem das Gutachten eines renommierten Sachverständigen ein. Zudem wurde Degwowski persönlich angehört. „Die Kammer hat sich im Ergebnis den positiven Prognosen des Sachverständigen und der zuständigen Justizvollzugsanstalt Werl ange- schlossen“, erklärte der Gerichtssprecher. (afp)



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