Generalbundesanwalt weist Kritik der NSU-Opfer zurück

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Proteste beim NSU-Prozess vor dem Strafjustizzentrum MünchenFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times19. November 2016

Generalbundesanwalt Peter Frank hat die Kritik von Nebenklägern im NSU-Prozess zurückgewiesen, seine Behörde habe kein Interesse an einer vollständigen Aufklärung der rechtsextremistischen Verbrechensserie. Im Interview mit dem Nachrichtenmagazin „Focus“ sagte Frank: „Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Opfer, insbesondere die Angehörigen der Ermordeten, viele Fragen haben. Warum traf es gerade meinen Vater, meinen Mann, meinen Sohn, meinen Bruder? Welche Erkenntnisse hatten die Behörden? Hätten die Taten verhindert werden können?“ Frank betonte, all diese Dinge müssten „bestmöglich aufgeklärt“ werden.

„Aber für viele dieser Fragen ist der Strafprozess der falsche Ort.“ Zur Begründung sagte der Generalbundesanwalt im Focus: „Aufgabe des Gerichtsverfahrens ist es zu klären, ob Frau Z. und die anderen Angeklagten die ihnen mit der Anklage vorgeworfenen Taten begangen haben und wie sie im Falle ihrer Schuld hierfür zu bestrafen sind.“ Viele Fragen der Nebenkläger könnten daher nur in den Untersuchungsausschüssen von Bund und Ländern beantwortet werden. „Gerade deshalb ist die Arbeit der Untersuchungsausschüsse so wichtig“, erklärte Frank. Mit dem Verlauf des seit Mai 2013 laufenden Verfahrens gegen die Hauptbeschuldigte Beate Z. und vier weitere Angeklagte zeigte sich der oberste Strafverfolger Deutschlands zufrieden. „Aus unserer Sicht spiegelt die bisherige Beweisaufnahme das Ergebnis unserer Ermittlungen wider.“ (dts)



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