Generalbundesanwalt: Mannheimer Polizistenmörder „spezieller Fall“

Bei dem Messertäter von Mannheim handelt es sich nach Einschätzung von Generalbundesanwalt Jens Rommel um einen radikalisierten Einzeltäter.
Die Verhafteten sind laut dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof dringend verdächtig, in einem besonders schweren Fall für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein.
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof.Foto: Uli Deck/dpa
Von 19. Juni 2024

Der Polizistenmord von Mannheim beschäftigt weiterhin die Bundesrepublik. Wie auf der Website des Landtags von Baden-Württemberg steht, erklärte Jens Rommel, der Generalbundesanwalt, dass es sich bei dem Afghanen, der gegen den 29-jährigen Polizeibeamten Rouven Laur den letztlich tödlichen Messerangriff verübte, um einen „radikalisierten Einzeltäter“ gehandelt habe.

Der Vorfall ereignete sich, als auf dem Mannheimer Marktplatz eine Islamismus-kritische Veranstaltung abgehalten werden sollte. Zunächst richtete sich der Angriff des 25-jährigen Sulaiman A. gegen den Veranstalter und Journalisten Michael Stürzenberger, Vorstandsmitglied der Bürgerbewegung Pax Europa und ehemals CSU-Sprecher von München und früherer Bundesvorsitzender der Kleinstpartei „Freiheit“.

Stürzenberger wurde im Gesicht und am Bein verletzt, bevor noch Helfer eingreifen konnten. Dann stach der Angreifer hinterrücks auf den Polizisten ein, traf ihn im Nacken- und Kopfbereich. Kurz darauf wurde er von einem Polizisten niedergeschossen. Insgesamt wurden noch vier weitere Personen verletzt. Der Polizist wurde später in künstliches Koma versetzt und überlebte den Angriff schließlich nicht.

Der Angreifer überlebte, wurde offiziellen Angaben zufolge operiert und sei zunächst nicht vernehmbar gewesen. Rommel habe sich nicht dazu geäußert, ob der Mann nun vernehmungsfähig sei, heißt es in einem dpa-Bericht.

Messeranschlag von Mannheim ist „Spezialfall“

Der Generalbundesanwalt sagte zu der Tat: Es handele sich um einen „speziellen Fall“, einen „individuellen Fall“, der sich von anderen islamistisch-geprägten Fällen unterscheide, so Rommel am Dienstag beim Jahrespressegespräch der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe. Bislang sehe man keine Anhaltspunkte für eine dschihadistische Einbindung des Mannes. Die Bundesanwaltschaft geht weiterhin von einem religiösen Motiv der Tat aus. Der Beschuldigte habe zu massiver Gewalt gegriffen, vermutlich, um Kritik am Islam zu unterbinden, so Rommel.

Die „Bild“ berichtete, dass Sulaiman A. bereits 2013 mit seinem Bruder aus Afghanistan nach Deutschland gekommen sei, als 14-jähriger unbegleiteter Minderjähriger. Asyl habe er in Frankfurt am Main beantragt und sei dann in eine Jugendwohngruppe gekommen. Es folgten die Realschule und Deutschkurse für „fortgeschrittenes Sprachniveau“. Zwar ist demnach sein Asylantrag abgelehnt worden, aber ein altersbedingtes Abschiebeverbot kam zum Einsatz.

Er wurde von Bekannten als „höflich, zurückhaltend, hilfsbereit“ eingeschätzt – und ganz ohne religiösen Eifer. 2019 folgen eine Heirat mit einer deutschen Staatsbürgerin und zwei Kinder. Zuletzt war er arbeitslos und auf Bürgergeld angewiesen. Verändert habe er sich nach Angaben eines Nachbarn erst kürzlich. Frühere Weggefährten hätten dem Bericht zufolge vermutet, dass er in Mannheim zu einer Gruppe radikaler junger Islamisten Kontakt hatte.



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