Gericht findet Gendern in der Schule ok
Ein Berliner Vater hatte mit seinem Eilantrag an das Berliner Verwaltungsgericht keinen Erfolg. Er klagte gegen die teilweise Verwendung einer genderneutralen Sprache an den Gymnasien seiner beiden Kinder sowie die aus seiner Sicht dort im Ethikunterricht einseitig dargestellte Identitätspolitik und die „Critical Race Theory“.
Das Berliner Gericht wies den Antrag des Vaters mit der Begründung zurück, dass die Richter vor dem Hintergrund des staatlichen Erziehungsauftrags in der Schule nicht erkennen könnten, dass das elterliche Erziehungsrecht mit der erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeit verletzt ist und die Schulaufsicht einschreiten müsste.
Die Schulleitung des Gymnasiums hatte nach gerichtlicher Feststellung den Lehrkräften die Verwendung genderneutraler Sprache im Unterricht ausdrücklich freigestellt. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass die Regeln der deutschen Rechtschreibung im Lehr- und Lernprozess einzuhalten seien.
Auch würde die Benutzung genderneutraler Sprache in Lehrmaterialien und Arbeitsblättern den durch die Rahmenlehrpläne eingeräumten Spielraum bei der Gestaltung von Unterrichtsmaterialien nicht überschreiten.
Keine Verletzung der politischen Neutralität
Gegen die Vorgabe der deutschen Amtssprache verstoße eine genderneutrale Kommunikation der Schulen mit Eltern- und Schülerschaft nicht. Diese bliebe angesichts der breiten öffentlichen Diskussion selbst bei Verwendung von Sonderzeichen hinreichend verständlich, befand das Berliner Gericht.
Zudem könnte der Verwendung genderneutraler Sprache nicht das Gebot der politischen Neutralität im Schuldienst entgegengehalten werden.
Denn mit ihr würde nach Auffassung der Richter keine politische Meinungsäußerung einhergehen, obwohl, so räumt das Gericht ein, heutzutage sowohl die Verwendung als auch die Nichtverwendung eine politische Zuschreibung zuließen.
Gegen den Eilantrag spricht für das Gericht zudem, dass der Vater keine schweren und unzumutbaren Nachteile seiner Kinder durch die angegriffene Schreib- und Sprechweise nachgewiesen hat. „Zumal der Spracherwerb bei den Zehntklässlern weitgehend abgeschlossen sein dürfte“, so die Richter.
Die weitere Behauptung des Vaters, dass Gendersprache, Identitätspolitik und „Critical Race Theory“ einseitig dargestellt und seine Kinder „indoktriniert“ würden, habe sich nach den von der Kammer eingeholten Stellungnahmen nicht bestätigt.
„Diese Ideologie gehört nicht in den Unterricht“
In einem freiheitlich-demokratisch ausgestalteten Gemeinwesen könne die Schule offen für ein breites Spektrum von Meinungen und Ansichten sein, befindet das Gericht. Den Kindern sei es grundsätzlich zuzumuten, mit den Auffassungen und Wertvorstellungen einer pluralistischen Gesellschaft – trotz eines möglichen Widerspruchs zu ihren eigenen Überzeugungen – konfrontiert zu werden.
Gegenüber der „Bild“ äußerte der besorgte Vater vor der Gerichtsentscheidung, dass sich die Lehrkräfte an den Gymnasien seiner Kinder wie „getarnte Aktivisten“ verhielten. Für die Kinder bestehe ein hoher Anpassungsdruck. Diese „Ideologie“ gehöre nicht in den Unterricht.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion