Gender-Transformation: Realitätsverlust oder wichtiger Schritt?

Wer mit seinem Chromosomensatz auf Kriegsfuß steht, wird das im August verabschiedete Gesetz zur Selbstbestimmung wahrscheinlich begrüßen. Einmal im Jahr ist ab jetzt ein Geschlechtswechsel möglich. Das bringt kontroverse Diskussionen mit sich. Ein Überblick.
Titelbild
Alles geht – gesetzlich. Männlich, weiblich oder was?Foto: iStock
Von 17. September 2023

An dieser Stelle wird ein Podcast von Podcaster angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um den Podcast anzuhören.

Am 23. August 2023 wurde vom Bundeskabinett der Entwurf eines Gesetzes zur Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung anderer Bestimmungen (Selbstbestimmungsgesetz) verabschiedet.

Das „Gesetz zur Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ (SBGG) wird ab dem 1. November 2024 in Kraft treten und zielt darauf ab, die Änderung des Geschlechtseintrags so niedrigschwellig wie möglich zu gestalten. Gemäß dem Gesetzentwurf wird es künftig möglich sein, den Geschlechtseintrag sowie Vornamen beim Standesamt zu ändern.

 

EINE EPOCH ORIGINAL DOKUMENTATION

Dieses Doku-Drama „Gender Transformation – Die unausgesprochene Realität“ basiert auf den Erfahrungen aus dem Leben mehrerer Transgender-Jugendlicher und den Kenntnissen aus Experteninterviews. Es bietet einen unzensierten Blick auf die Kräfte hinter dieser Bewegung und enthüllt unerzählte Geschichten, die Sie in anderen Medien noch nie gehört haben. Ein preisgekröntes Doku-Drama von EPOCH TIMES, das ALLE ELTERN sehen sollten.

Sichern Sie sich JETZT Ihren kostenlosen Zugang
und seien Sie bei der Premiere dieses Dokumentarfilms
mit Live-Expertendiskussion am 1. November dabei!

 

Für trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen

Das Selbstbestimmungsgesetz soll es transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen erleichtern, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen zu ändern. Es wird das bisherige Transsexuellengesetz (TSG) von 1980 ersetzen. In Zukunft wird es keine festgelegten Anforderungen geben, wie sie derzeit noch im Transsexuellengesetz für eine Änderung des Geschlechtseintrags festgelegt sind. Jede volljährige Person wird mindestens einmal im Jahr ohne weitere Hürden die Möglichkeit haben, ihr Geschlecht selbst zu bestimmen.

Künftig wird es genügen, wenn jemand seinen Geschlechtseintrag ändern möchte, eine Erklärung und eine Eigenversicherung beim Standesamt abzugeben. Die Änderung des Geschlechtseintrags wird dann drei Monate nach der Abgabe der Erklärung wirksam. Nach erfolgter Änderung des Geschlechtseintrags wird eine Sperrfrist von einem Jahr eingeführt, bevor weitere Änderungen möglich sind. Nach Ablauf dieser Frist kann der Geschlechtseintrag erneut geändert werden.

Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein gemeinsames Projekt von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und richtet sich laut Familien- und Justizministerium an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen. Es wurde nicht nur vor seiner Verabschiedung kontrovers diskutiert, auch aktuell scheiden sich die Geister immer noch daran.

Keine intimen Fragen mehr an Transsexuelle

Für die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, ist das Selbstbestimmungsgesetz längst überfällig. „Denn das bisher seit den 80er-Jahren gültige ‚Transsexuellengesetz‘ ist wirklich schlimm, in weiten Teilen verfassungswidrig und hat Menschen geschadet“, sagte Ataman.

Das sogenannte „Transsexuellengesetz“ wird von vielen Transmenschen als entwürdigend empfunden. Unter anderem schreibt es vor, dass Betroffene ihre Vornamen und Geschlecht erst nach Abschluss eines psychologischen Gutachtens und einer gerichtlichen Entscheidung offiziell ändern können. Dieser Prozess geht oft mit äußerst persönlichen und intimen Fragen einher. Überdies ist das Verfahren zeitaufwendig und braucht finanzielle Ressourcen. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt wichtige Teile dieses Gesetzes als verfassungswidrig eingestuft.

Was ist mit geschützten Räumen, wenn jeder Mann Frau sein kann?

Kritiker des Gesetzes befürchten, dass einige Menschen möglicherweise versuchen könnten, durch eine Änderung ihres Geschlechtseintrags Vorteile zu erlangen. Bedenken wurden wiederholt insbesondere von Vertretern der Union und der AfD geäußert.

Silvia Breher, die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sieht Frauenrechte in Gefahr. Sie kritisiert gegenüber der „Deutschen Presse-Agentur“: „So überlässt das Gesetz dem Bademeister oder dem Fitnesstrainer, ob eine Transperson in die Frauenumkleide darf.“ Die Notwendigkeit von Schutzräumen werde ignoriert.

Das Selbstbestimmungsgesetz lässt jedoch das private Hausrecht unberührt, also das Recht des Inhabers, darüber zu bestimmen, wer beispielsweise seine Geschäftsräume betritt.

Wagenknecht: „Das ist absurd“

Auch Sahra Wagenknecht von der Linken hatte auf potenzielle Sicherheitsrisiken für Frauen in Einrichtungen wie Frauensaunen hingewiesen. Jetzt stehe die Frage im Raum, „wie stark Frauenräume noch geschützt sind, wenn sich jeder Mann beliebig zur Frau erklären kann“.

Dabei gehe es nicht nur um Gewalttäter, sondern auch um Männer, die Frauenumkleiden oder Frauensaunen aufsuchen. „Der ideologische Hintergrund des Gesetzes ist doch gerade, das Geschlecht als biologische Tatsache zu leugnen und es zu einer Frage der Gemütsverfassung zu machen“, sagte Wagenknecht: „Das ist absurd.“

Die Linken-Politikerin hält das „für eine von Ideologie getriebene Politik, für die man in bestimmten Sekten bejubelt wird“. Die Linksfraktion im Bundestag, der Wagenknecht angehört, hatte das neue Gesetz hingegen begrüßt: „Das Selbstbestimmungsgesetz ist notwendig und überfällig“, erklärte Fraktionsgeschäftsführer Jan Korte bereits vor dessen Einführung.

Beratung, um sich der wahren Motive bewusst zu werden

Deutschlands bekannteste Feministin, Alice Schwarzer, hält das Selbstbestimmungsgesetz schlicht für falsch. Damit „relativieren wir juristisch die Kategorie Geschlecht“, sagte sie dem „Spiegel“.

Sie halte vielmehr ein Gesetz ab 18 Jahren für sinnvoll, welches vorschreibt, dass die Person sich in eine unabhängige Beratung begeben soll. „Nicht zuletzt, damit auch die Menschen selbst eine Chance kriegen, sich ihrer wahren Motive bewusst zu werden.“

Auch Silvia Breher argumentiert für die Beibehaltung von psychologischen Gutachten bei einer Geschlechtsänderung: „Es ist heutzutage glücklicherweise allgemein anerkannt, dass Trans- und Intergeschlechtlichkeit tief in der Psyche der betroffenen Menschen verankert sind und sich auch anhand objektivierbarer Kriterien feststellen lassen“, sagte Breher dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“.

Kinder und Jugendliche können ihren Geschlechtseintrag nach dem neuen Gesetz zwar nicht selbstständig ändern, bis 14 Jahre müssen die Sorgeberechtigten die Erklärung gegenüber dem Standesamt abgeben, danach müssen die Sorgeberechtigten nur noch zustimmen. Ausnahmen kann es nur geben, wenn Eltern mit ihrer Haltung das Kindeswohl gefährden.

Breher befürchtet, dass Jugendliche während der Pubertät voreilige Entscheidungen über eine Geschlechtsänderung treffen könnten. Bei Uneinigkeit der Eltern kann der Verlust des Sorgerechts drohen.

„Trans zu sein ist Mode – und gleichzeitig die größte Provokation“

Alice Schwarzer sieht das größte Problem des Selbstbestimmungsgesetzes vor allem darin, dass die „offensive Transideologie mittlerweile die biologischen Frauen bedroht“, sagte die 80-Jährige. „Trans zu sein ist Mode – und gleichzeitig die größte Provokation. Das macht es für Jugendliche so attraktiv“, so Schwarzer. Transideologen hätten mit einem „tief rückschrittlichen Denken“ eine Propagandawelle in westlichen Ländern ausgelöst. Für Mädchen und Jungen wünsche sich Schwarzer nur, „endlich einfach Mensch sein zu dürfen“. Ihrer Ansicht nach erfüllen Hormontherapien und Geschlechtsumwandlung nicht das, was sie versprechen:

Dem Körper kann man nicht entfliehen, nur der Geschlechterrolle.“

Bis zu 10.000 Euro Bußgeld für „falsche“ Ansprache

Darüber hinaus gibt es noch einen weiteren Kritikpunkt: Das sogenannte Deadnaming soll in Zukunft bußgeldbewehrt sein. Das bedeutet, wer eine Transperson absichtlich bei seinem/ihrem alten Vornamen nennt, beziehungsweise frühere Geschlechtseinträge offenlegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldstrafe bis zu 10.000 Euro rechnen. Eine Transfrau, also einen biologischen Mann, nach der amtlichen Ummeldung zur Frau als Mann zu bezeichnen, beziehungsweise beim alten Vornamen anzusprechen, wird damit hart bestraft durch das sogenannte Offenbarungsverbot.

Parviz Amoghli kommentiert diesen Aspekt bei alexander-wallasch.de:

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz dürfte der Demokratie letztes Ruhebett nun fast fertig sein. Immerhin schließt es eine bedeutende Lücke. Erstmals wird das Aussprechen einer offensichtlichen, naturwissenschaftlichen Tatsache unter Strafe gestellt. Wenn die wissenschaftliche Erkenntnis von der Zweigeschlechtlichkeit des Menschen zur Lüge erklärt, ein Mann nicht mehr ein Mann und eine Frau nicht mehr eine Frau genannt werden darf – dann triumphiert die Lüge über die Wahrheit. Sowas kennen wir ansonsten nur aus totalitären Bewegungs- und Ideologiestaaten.“

Großer Moment für die Grundrechte?

Für Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hingegen ist die Verabschiedung „ein großer Moment“ für trans- und intergeschlechtliche Menschen in Deutschland: „Das Grundgesetz garantiert die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Achtung der geschlechtlichen Identität.“ Das Selbstbestimmungsgesetz sei Ausdruck einer Politik, so Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), für die die Grundrechte an erster Stelle stehen. „Alle Menschen haben ein Recht darauf, dass der Staat ihre geschlechtliche Identität achtet. Und um dieses Menschenrecht geht es uns.“

Im Kriegsfall ist Transfrau doch ein Mann

Sonderregelungen gelten etwa für den Kriegsfall. Über einen Geschlechtswechsel sollen Männer sich nicht dem Dienst an der Waffe entziehen können: In dem Fall bleibt die Zuordnung zum männlichen Geschlecht dem Gesetz nach bestehen, wenn der Änderungsantrag in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Spannungs- und Verteidigungsfall gestellt wird. Befindet sich Deutschland im Krieg, darf der Geschlechtseintrag also nicht mehr von „männlich“ zu „weiblich“ oder „divers“ geändert oder ganz gestrichen werden, heißt es im SBGG.

Diesen medial weitgehend nicht diskutierte Aspekt des neuen Gesetzes kommentiert „Zeit“-Leser Rumo001 folgendermaßen:

„Soso, Transfrauen sind also Frauen. Punkt. Außer im Verteidigungsfall…“

EINE EPOCH ORIGINAL DOKUMENTATION

Dieses Doku-Drama „Gender Transformation – Die unausgesprochene Realität“ basiert auf den Erfahrungen aus dem Leben mehrerer Transgender-Jugendlicher und den Kenntnissen aus Experteninterviews. Es bietet einen unzensierten Blick auf die Kräfte hinter dieser Bewegung und enthüllt unerzählte Geschichten, die Sie in anderen Medien noch nie gehört haben. Ein preisgekröntes Doku-Drama von EPOCH TIMES, das ALLE ELTERN sehen sollten.

Sichern Sie sich JETZT Ihren kostenlosen Zugang
und seien Sie bei der Premiere dieses Dokumentarfilms
mit Live-Expertendiskussion am 1. November dabei!

 



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion