Gemeinnützigkeitsdebatte: Deutsche Umwelthilfe sieht sich als Opfer – Umweltministerium lässt weiter Millionen fließen
Sogenannte Nichtregierungsorganisationen, die sich als Inbegriff der „Zivilgesellschaft“ begreifen, werden nicht müde, zu betonen, dass sie einen unverzichtbaren Beitrag dazu leisten, Debatten anzustoßen und die Demokratie weiterzuentwickeln.
Kritiker hingegen sehen in ihnen eher den Versuch, über die Straße, über supranationale Organisationen und über Institutionen wie die Justiz extreme, nicht konsensfähige Forderungen durchzusetzen, die im herkömmlichen demokratischen Prozess keine Aussicht auf Mehrheiten hätten.
Das jüngste Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs gegen die „Globalisierungskritiker“ von attac hat der „Zivilgesellschaft“ Grenzen aufgezeigt. Das Gericht hat der Vereinigung den Status der Gemeinnützigkeit entzogen, weil diese ihre selbst gesetzte Zweckbestimmung überschritten habe. Vereine, die einen gemeinnützigen Zweck verfolgen, dürfen sich dem Urteil zufolge politisch engagieren – aber eben nur zugunsten dieses Zwecks. Stattdessen habe attac sich ein allgemeinpolitisches Mandat angemaßt und sich auch in politische Debatten jenseits seines vorgeblichen Zwecks eingemischt.
attac-Urteil mit präjudizieller Wirkung?
Von diesem Urteil erhoffen sich vor allem Gegner der umstrittenen „Deutschen Umwelthilfe“ eine Signalwirkung. Unter anderem Politiker von CDU und CSU wollen durch Gesetzesänderungen erreichen, dass der DUH die Gemeinnützigkeit entzogen wird, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“.
Allerdings ist strittig, ob sich direkt aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes eine diesbezügliche Handhabe ergibt. Immerhin kämpfe der Verein seinem Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner zufolge „gegen Luftverschmutzung und nicht für Fahrverbote“. Es gehe nur um die Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte. Über die nötigen Maßnahmen habe man nicht zu entscheiden.
De facto begnügt sich die Deutsche Umwelthilfe allerdings nicht damit, bestehende Gesetze auf ihre Einhaltung zu überwachen und auf diese ihre Verbandsklagerecht zu stützen. Aus der Vereinigung kommen auch klare Forderungen an die Politik wie jene nach der Einführung eines flächendeckenden Tempolimits.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Stefan Müller, sagte der FAS: „Der Gesetzgeber muss die Kriterien der Gemeinnützigkeit überarbeiten.“ Allerdings machte Müller keine konkreten Vorschläge, sondern formulierte allgemein: „Wir brauchen strengere Regeln, um Missbrauch wie im Fall der Umwelthilfe zu verhindern.“
Müller wirft dem Verein zudem vor, er sei in Wahrheit „ein Abmahnunternehmen unter dem Deckmantel des Klimaschutzes“. Das sei unternehmerische Tätigkeit und keine Gemeinnützigkeit. „Mit nur 361 stimmberechtigten Mitglieder ist die DUH keine Organisation mit großer Basis wie der BUND oder Greenpeace“, so Müller.
Die DUH hingegen sieht sich selbst als Opfer eines „Angriffs auf die gesamte Zivilgesellschaft“. In der FAS warf Müller-Kraenner der Union vor, den „Überbringer der schlechten Nachricht“ zum „Sündenbock“ zu machen, weil die Politik nicht in der Lage sei, Umweltprobleme zu lösen.
Klagen der DUH beruhen auf Gesetzen, die Politiker gemacht hatten
Die Umwelthilfe arbeite kostendeckend und strebe keine Gewinne an. Sie werde seit 43 Jahren vom Finanzamt ohne jede Beanstandung geprüft. Außerdem lasse sie sich jährlich von einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen durchleuchten und trage sowohl das DZI-Spendensiegel als auch das Siegel der „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“. Die Einnahmen des Vereins – im Jahr 2018 etwa zehn Millionen Euro – speisten sich aus Spenden, Beiträgen und aus staatlicher Projektförderung.
Schützenhilfe bekommt die DUH erwartungsgemäß aus den Reihen der Grünen. Deren Bundesgeschäftsführer Michael Kellner meinte, dass CDU und FDP das Urteil des Bundesfinanzhofes bereits jetzt ausnutzen würden, um „unliebsame Kritiker“ wie die Umwelthilfe anzugreifen. „Das ist besonders entlarvend, weil damit auch eine Politik kaschiert werden soll, die die Umwelthilfe zu Recht kritisiert“, meinte Kellner gegenüber der FAS.
Auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze mag die Kritik an der DUH nicht nachvollziehen. In „Bild am Sonntag“ erklärte sie, „dass die DUH die Klagerechte wahrnimmt, mag nicht jedem gefallen, ist in einer Demokratie aber normal“. Gefordert seien Industrie, Verbraucher und die Politik vor Ort, wenn es darum gehe, die Luftreinhaltepläne vor Ort umzusetzen und Dieselfahrzeuge technisch nachzurüsten.
Die FDP sieht unterdessen wenig Möglichkeiten, gegen die DUH vorzugehen. Stefan Ruppert, der Parlamentarische Geschäftsführer der Bundestagsfraktion, erklärte gegenüber der FAS: „In einer plurale Gesellschaft können wir nicht die Gemeinnützigkeit entziehen, nur weil uns etwas nicht gefällt.“ Ruppert fügte jedoch – bezogen auf andere Organisationen, die auch Gesetzesbruch zu ihrem Repertoire zählen – hinzu: „Aber wenn es um militante Aktionen geht, Nötigung oder Grenzen überschritten werden, dann kann das ein richtiger Schritt sein.“
Geldregen für Umwelthilfe und „Verkehrsclub Deutschland“
Ob die Deutsche Umwelthilfe tatsächlich zu den Erniedrigten und Beleidigten im Land gehört, bleibt offen – insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass das Bundesumweltministerium neue Aufträge an die Organisation vergeben hat, die dieser auch 2019 zusätzliche Millionen Euro aus der öffentlichen Hand sichern.
Wie der „Focus“ berichtet, wird ein im Besitz der DUH stehendes Unternehmen gemeinsam mit zwei weiteren Kommunikationsagenturen auch künftig im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums unter dem Banner des sogenannten „Bürgerdialogs Stromnetz“ PR für die „Energiewende“ machen. Focus zitiert aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Abgeordneten Judith Skudelny. Daraus geht hervor, dass für diese Aufgabe bis zu 3,5 Millionen Euro aus dem „Sondervermögen Energie- und Klimafonds 2019“ vorgesehen sind.
Die Leistungsabrufe aus dem Rahmenvertrag für den sogenannten Bürgerdialog hätten bislang immer „unterhalb der Obergrenze“ gelegen, versichert die Bundesregierung. Allerdings wurden Details dazu als Verschlusssache eingestuft und in die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages verschoben. Diese Erschwerung der parlamentarischen Kontrolle hatte für Unmut gesorgt.
Auch der „Verkehrsclub Deutschland“ erhält seit 2010 jährliche sechsstellige Summen im Wege der Projektförderung, zuletzt, wie der fraktionslose Bundestagsabgeordnete Mario Mieruch enthüllte, etwa 724 000 Euro im Jahr 2018. Anders als dessen Name auf den ersten Blick nahelegen würde, setzt sich der „Verkehrsclub“ nicht für die Interessen (motorisierter) Verkehrsteilnehmer ein, sondern für eine „ökologische Mobilitätswende“, die den Individualverkehr auf ein absolutes Minimum reduzieren solle.
Weidel: „Gegen Ideologen in EU, Politik und Umweltverbänden wehren“
AfD-Fraktionschefin Alice Weidel hat demgegenüber gefordert, Deutschland solle sich vom Gängelband der EU und ebenso ideologisch handelnder Politiker und Umweltverbände befreien, die sich gegenseitig zu Lasten der deutschen Wirtschaft und des deutschen Bürgers den Rücken freihielten.
Zur jüngsten Forderung der Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs, Juliane Kokott, es solle eine noch strengere Auslegung des EU-Rechts geben, was die Überschreitung von Grenzwerten an Messstationen betrifft, schreibt Weidel auf Facebook:
Sowohl die EU als auch die deutsche Politik missachten nach wie vor wissenschaftliche Erkenntnisse, die nicht nur die ideologischen Ansätze der EU-Politik entlarven, sondern insbesondere auch die Standorte der Messstationen bemängeln. Verlässliche Aussagen zu Luftverschmutzungen sind demnach überhaupt nicht möglich. Deutschland sollte sich vom Gängelband der EU befreien – und endlich im Sinne der Wirtschaft, aber auch der Verbraucher handeln.“
Auch die jüngsten Äußerungen der grünen Verkehrssenatorin Regine Günther aus Berlin, die von einer „Stadt ohne Autos“ als politischer Vision gesprochen hatte, wies Weidel zurück. Allein schon die deutliche Zunahme an Unfällen mit Todesfolge, in die Zweiradfahrer in Berlin involviert waren, zeige, wie wenig die Senatorin offenbar die Folgen ihrer Politik im Auge hätte. Weidel verweist auf 3265 tote Zweiradfahrer im Vorjahr, einen Anstieg um 2,7 Prozent gegenüber 2017. Bei den Radfahrern wären es 13,6 Prozent mehr gewesen, bei den Pedelecs gab es eine Zunahme um 28 Prozent. Weidel dazu:
Günthers Forderung ist damit schlicht lebensgefährlich. Daneben offenbart sie völlige Unfähigkeit im Amt, denn wer als Verkehrssenatorin ausgerechnet den Verkehr lahmlegen will, sollte sich Gedanken machen. Ganz besonders auch, weil die deutsche Automobilindustrie die Schlüsselindustrie schlechthin in unserem Land ist und damit Wohlstand schafft. 1,8 Millionen Arbeitsplätze hängen daran, ebenso unser Export. Da sind die kruden Ideen einer offenbar vollkommen überforderten Verkehrssenatorin höchstens etwas für Karneval.“
Finanzamt bestätigt Gemeinnützigkeit
Die Finanzbehörden haben die Gemeinnützigkeit der DUH unterdessen einmal mehr bestätigt und einen entsprechenden Bescheid mit Gültigkeit bis August 2023 erlassen. Ihr Vorsitzender Jürgen Resch sieht dadurch der Gerechtigkeit Genüge getan. Seiner Ansicht nach verhält es sich mit der DUH so, dass „in einem demokratischen Gemeinwesen wie der Bundesrepublik Deutschland zivilgesellschaftliche Akteure wie beispielsweise Umweltverbände eine bedeutende Rolle darin spielen, gesellschaftliche Diskussionen zu fördern und mit anderen Interessengruppen in einen produktiven Ausgleich zu treten“.
Kritiker werfen der DUH hingegen vor, mit falschen Darstellungen zu agieren. So sei man als angebliche Nichtregierungsorganisation eng mit deutschen Bundesministerien, Stiftungen und EU-Stellen verbunden. Auch die Behauptung, es gäbe „tausende Todesfälle“ infolge der Überschreitung geltender EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid, wird von Experten in Zweifel gezogen.
(Mit Material von dts)
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