Gemeinde Upahl: Rechtswidrige Baugenehmigung für Flüchtlingsunterkunft
Kürzlich entschied das Landesbauministerium in Schwerin, dass der Landkreis Nordwestmecklenburg die Asylunterkunft in einem Gewerbegebiet bauen darf. Sie soll nach der Fertigstellung maximal 250 Menschen – befristet für ein Jahr – eine Unterkunft bieten.
Gegen die erteilte Zulassung zur Erteilung einer Baugenehmigung durch das Landesbauministerium beziehungsweise der Baugenehmigung durch den Landkreis Nordwestmecklenburg selbst will die Gemeinde nun abermals vor Gericht ziehen. Entsprechende Schritte seien bereits eingeleitet worden, berichtet NDR.
Die Gemeinde teilte nun mit: „Die Gemeinde Upahl geht auch nach eingehender rechtlicher Prüfung davon aus, dass die erteilte Baugenehmigung rechtswidrig ist.“ Rechtliche Schritte seien bereits vor dem Verwaltungsgericht eingeleitet worden. Das Ziel ist ein erneuter Baustopp.
Und weiter heißt es: Die Gemeinde bleibe bei ihrer Argumentation, dass die Unterbringung von 250 Geflüchteten – auch wenn nur für ein Jahr – in einer Ortslage ohne Infrastruktur, in einem Großgewerbe- und Industriestandort in unmittelbarer Nähe der Autobahn nicht zumutbar ist und zudem dem Planungswillen der Gemeinde widerspricht.
Gemeinde hat offene Fragen
Die Gemeinde Upahl geht auch nach eingehender rechtlicher Prüfung davon aus, dass die erteilte Baugenehmigung rechtswidrig ist. Noch im Laufe dieser Woche will sie einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Widersprüche, die die Gemeinde bereits eingelegt hat, stellen.
Für die Gemeinde stellen sich zu der jetzt erteilten Baugenehmigung mehrere offene Fragen.
Laut ihr fußt die jetzige Baugenehmigung auf den Antragsunterlagen aus dem Frühjahr dieses Jahres. Änderungen oder Streichungen im Bauantrag seien nicht vorgenommen worden. „Die Anzahl der Container, die Gutachten z. B. zum Brandschutz usw. sind somit unverändert in die Baugenehmigung eingeflossen, obwohl anstatt 400 lediglich 250 Personen untergebracht werden sollen.“
Warum keine Überarbeitung der Pläne erfolgte, wirft aus Sicht der Gemeinde Fragen auf: Sollen doch alle Container, wie beantragt, aufgestellt werden oder nur ein Teil davon? Ab wann gilt eigentlich die Jahresfrist, die das Innenministerium festgelegt hat – ab Baugenehmigung oder Inbetriebnahme? Die Baugenehmigung gibt hierzu keine konkrete Auskunft, müsste dies aber aus Sicht der Gemeinde.
Auf eine entsprechende Anfrage zu den offenen Fragen ging das Landesbauministerium nicht weiter ein, sondern verwies auf den Landkreis Nordwestmecklenburg.
Der Landkreis war am Freitag nicht zu erreichen und reagierte bis zum Redaktionsschluss nicht auf eine schriftliche Anfrage.
Reduzierung von 400 auf 250 Plätze
Ursprünglich sollte in dem Dorf mit 500 Einwohnern ein Containerdorf für 400 Asylbewerber entstehen. Dagegen hatte die Einwohnerschaft massiv protestiert.
Die Gemeinde hatte schließlich per Eilverfahren den Baustopp erwirkt und sich mit verschiedenen Mitteln gegen den Weiterbau gestemmt.
Das half alles nichts: Das Ministerium in Schwerin nutzte für die Zustimmung zum Weiterbau einen Ausnahmeparagrafen im Bundesbaugesetz, der dort 2015 verankert wurde, als bereits viele Asylbewerber nach Deutschland kamen.
Seit März galt auf dem Gelände ein Baustopp. Am Dienstag begannen dann bauvorbereitende Maßnahmen, an die sich Arbeiten an den Fundamenten anschließen sollen. Die ersten Wohncontainer sollen voraussichtlich in der ersten oder zweiten Augustwoche aufgestellt werden. Fertigstellung der Unterkunft soll laut Landkreis zwischen September und Oktober 2023 sein. Dann können unter anderem die gut 200 Menschen, die momentan in zwei Wismarer Sporthallen untergebracht sind, dorthin umziehen.
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