Gegen parteipolitische Vetternwirtschaft: Sächsische AfD-Fraktion reicht Gesetzentwurf ein
Jörg Urban, AfD-Landesfraktionsvorsitzender und Landesparteivorsitzender in Sachsen, gab heute mit Parteikollegen auf einer Pressekonferenz in Berlin bekannt, dass die sächsische AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf gegen parteipolitische Vetternwirtschaft in den Landtag einreichen wird.
Die AfD-Sachsen kritisiert die ausufernde parteipolitische Ämterpatronage und bringt daher in den nächsten Tag einen Gesetzentwurf in den sächsischen Landtag ein. Ziel ist, das parteipolitische Positionieren von Politikern ohne Erfüllung von Eingangsvoraussetzungen zu einem Straftatbestand zu erheben – einfach ausgedrückt: um Vetternwirtschaft vermeiden.
Urban dazu im Interview:
Es soll nicht mehr möglich sein, dass Politiker ihre Freunde und Bekannten in öffentlichen Ämtern platzieren, wo es bessere Bewerber gibt.“
In der Ausarbeitung des Gesetzesentwurfes zur Strafbarkeit der Ämterpatronage fiel dem für die sächsische AfD-Fraktion tätigen Juristen Prof. Dr. Michael Elicker der Fall der ehemaligen Bildungsministerin und späteren Botschafterin in Rom Anette Schavan (CDU) auf.
Diesen griff die AfD-Fraktion auf, da die Verjährung ansteht und der Fall für sie exemplarisch für viele und außerdem eindeutig ist, um Anzeige gegen das Bundeskabinett 2014 unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU) wegen des Verdachts auf Untreue (§ 266 StGB) zu stellen. Damit gaben die AfD-Politiker bekannt, dass sie eine Strafanzeige gegen das Bundeskabinett 2014 unter Kanzlerin Merkel (CDU) wegen des Verdachts auf Untreue, bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingereicht haben.
Schavan erhielt ihren Posten gesetzeswidrig
Die CDU-Politikerin Schavan, war von 2005 bis 2013 Bundesministerin für Bildung und Forschung. Aufgrund von Plagiatsvorwürfen bei ihrer Doktorarbeit trat sie von ihrem Amt zurück. Jedoch wurde sie kurz danach als Botschafterin beim Heiligen Stuhl in Rom durch das Bundeskabinett eingesetzt, obwohl sie nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllte.
Darin sieht die sächsische Landtagsfraktion der AfD eine vorsätzliche Untreue durch die Bundesregierung gegenüber dem Gesetz vorliegen. Denn Schavan hätte für die Ausübung ihrer neuen Tätigkeit für das Auswärtige Amt als Botschafterin einen Hochschulabschluss benötigt.
Diesen verlor sie aber gleichsam mit dem Doktortitel, den sie aufgrund des „Tatbestandes einer vorsätzlichen Täuschung durch Plagiat“, durch den Fakultätsrat der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, aberkannt bekam.
Personalrat stellte fehlende Eingangsvoraussetzung fest
Dies stellte bereits damals der Personalrat des Auswärtigen Amtes fest. Er machte damals schon deutlich, dass Schavan die Eingangsvoraussetzungen für den höheren Auswärtigen Dienst (§ 17 Abs. 5 Bundesbeamtengesetz) fehle. Trotzdem beschloss das Bundeskabinett unter Angela Merkel am 7. Mai 2014 die Entsendung Schavans nach Rom.
Die Anzeige richtet sich gegen einzelne Abgeordnete des gesamten Bundestagskabinetts von 2014 unter Kanzlerin Angela Merkel und bezieht den heutigen Bundespräsidenten Steinmeier, der damals Außenminister war, mit ein.
Denn bis heute ist das Dokument zur Abstimmung über Schavans Ernennung zur Botschafterin nicht öffentlich einzusehen, wodurch keiner der damaligen Kabinettsmitglieder mit Sicherheit von der Zustimmung zur Ernennung Schavans freigesprochen werden kann. Schavan übte das Botschafter-Amt in Rom von Juli 2014 bis Juni 2018 aus. (er)
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