Berliner Rentnermörder Josef S. zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt

Zum Jahreswechsel 2006/2007 soll Josef S. einen Rentner erschossen, zerstückelt und bis zu dessen Entdeckung zehn Jahre lang in einer Tiefkühltruhe gelagert haben. Mittels gefälschter Dokumente kassierte er außerdem die Rente des Toten – insgesamt 207.000 Euro.
Richterhammer (Symbolbild).Foto: Joe Raedle/Getty Images
Epoch Times18. April 2018

Im Berliner Prozess um den sogenannten Gefriertruhenmord ist der frühere Trödelhändler Josef S. zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Raubmordes verurteilt worden. Das Gericht kam am Mittwoch am Ende der sechs Monate dauernden Verhandlung zu dem Schluss, dass S. den Rentner Heinz N. zum Jahreswechsel 2006/2007 getötet, zerstückelt und in einer Gefriertruhe in dessen Wohnung versteckt hatte.

Zehn Jahre lang lebte S. von der Rente und den Ersparnissen des verwitweten Ingenieurs und kassierte so insgesamt 207.000 Euro. Der Vorsitzende Richter Peter Schuster stellte vor dem Landgericht Berlin die besondere Schwere der Schuld fest. Damit kann S. nach 15 Jahren nicht automatisch Bewährung beantragen. Das Schwurgericht folgte mit seinem Urteil weitgehend dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft.

„Rechtlich stellt sich das als Mord aus Habgier und zur Ermöglichung einer Straftat dar“, sagte Schuster zu den zwei maßgeblichen Mordmerkmalen. Kennzeichen einer besonderen Schuldschwere sind demnach das besonders planvolle Vorgehen, das Ausnutzen eines Vertrauensverhältnisses, das kaltblütige Entsorgen der Leiche sowie das Jahre lange Profitieren von der Tat.

Die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer gefordert, ihr Mandant müsse vom Mordvorwurf freigesprochen werden. Eine geplante Tötung des damals 80-Jährigen N. durch seinen Bekannten S. lasse sich nicht eindeutig nachweisen. Der Angeklagte sagte in seinen letzten Worten vor der Urteilsverkündung: „Ich habe den Heinz nicht umgebracht und auch keinen anderen.“

In einer Einlassung hatte S. behauptet, N. nach dessen Selbsttötung aufgefunden zu haben und dann erst beschlossen zu haben, dessen Rente abzukassieren. Doch wie die Staatsanwaltschaft stützte auch Richter Schuster seine Argumentation auf die Tatsache, dass der verschuldete und spielsüchtige Angeklagte schon Jahre vor dem gewaltsamen Ableben von N. begonnen hatte, die Rente der spurlos verschwundenen Irma K. zu beziehen.

Die 1924 geborene, vereinsamte Schneiderin hatte einst mit S. in einem Haus gewohnt. Spätestens im August 2002 verliert sich von ihr jede Spur. Bis zu seiner Festnahme im Januar 2017 bekam S. ihre monatliche Rente über 900 Euro. „Die Kammer ist davon überzeugt , dass Frau K. tot ist“, sagte Schuster. Nur S. wisse, was mit der alten Frau geschehen sei.

„Der Fall K. war die Blaupause für den Mord an Herrn N.“, sagte Schuster weiter. Nichts deute auf einen Selbstmord des eigensinnigen aber gesunden Rentners hin. Drei Gutachter hatten einen Suizid vor Gericht für unwahrscheinlich erklärt. Weder Schussposition, Schmauchspuren noch Leichenflecken passten demnach zu einem Selbstmord.

Staatsanwalt Reinhard Albers sprach von einem der „grausamsten, scheußlichsten und schrecklichsten Tötungsverbrechen, die sich in den letzten Jahren in Berlin ereignet haben“. Der Angeklagte nahm das Urteil gefasst zur Kenntnis, verdeckte aber während der Verkündung mehrfach sein Gesicht.

Schuster lobte den Nachbarn von N., der als einziger immer wieder Behörden und Hausverwaltung auf das Verschwinden von Heinz N. aus der nur scheinbar bewohnten Wohnung hinwies. Dank ihm waren Polizisten in die Wohnung eingedrungen und auf die Leichenteile gestoßen, kurz bevor S. die Wohnung räumen wollte. Der Mann nahm das Urteil erleichtert zur Kenntnis – und will nun wegziehen. (afp)



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