Geflügelpest-Verdacht: Erregertyp steht fest

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Einsatzfahrzeuge des Technischen Hilfswerks stehen in Roding (Bayern) vor einem Geflügelhof.Foto: Marc Müller/dpa
Epoch Times6. Dezember 2015
In einem Geflügelbetrieb in Bayern könnte die Geflügelpest ausgebrochen sein. Ein Sprecher des Landratsamts Cham sagte am Sonntagabend, dass auf dem Betrieb in Roding der Erreger H5N2 gefunden worden sei.

Es sei aber noch nicht klar, ob dieser in einer für Tiere niedrig- oder hochpathogenen Variante vorliege. Nur, wenn es sich um eine hochpathogene Variante handele, habe sich der Verdacht auf Geflügelpest oder Vogelgrippe bestätigt – dann werde ein Sperrbezirk ausgewiesen. Die Pathogenität soll in den nächsten Tagen feststehen. Zunächst bleibe nur der betroffene Hof abgeriegelt.

Es handelt sich demnach nicht um den auch für Menschen gefährlichen Virus H5N1. Der festgestellte Erreger H5N2 spiele „keine wesentliche Rolle“ für den Menschen, sagte der Sprecher.

Am Sonntag wurde damit begonnen, 12 900 Tiere vorsorglich zu töten. Es handle sich um Legehennen, Enten, Gänse und Puten. Nach Angaben des Sprechers wird es noch bis zum Montag dauern, bis alle Tiere getötet sind.

Den Hof in der Oberpfalz dürften zunächst nur die mit der Keulung betrauten Fachleute in Schutzanzügen betreten, sagte der Sprecher weiter. Die Feuerwehr habe den Hof in rund 50 Metern Umkreis abgesperrt. Tiere oder tierische Produkte wurden auf dem Hof isoliert, da der Erreger dem Landratsamt zufolge leicht auf Tiere übertragbar ist.

Der Gesundheitsbehörde am Landratsamt Cham zufolge ist die Bevölkerung durch die Geflügelpest „generell nicht gefährdet“. Das gelte auch für den Verzehr von Geflügelfleisch und Eiern.

Laborergebnisse einer Routinekontrolle hatten nach Angaben des Sprechers erste Hinweise auf eine Infektion der Tiere mit dem Erreger geliefert. Weitere Untersuchungen durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie das Nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut für Tiergesundheit, bestätigten den Verdacht.

Bei der Vogelgrippe handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, Erregerfunde müssen Behörden also gemeldet werden. Laut Geflügelpestverordnung muss der gesamte Bestand eines Betriebs schon bei einem Verdacht auf die Virusinfektion gekeult werden.

Das Vogelgrippe-Virus kommt ursprünglich aus Asien, ist aber seit langem auch in Europa bekannt. Erst Anfang dieses Jahres galt in Mecklenburg-Vorpommern Stallpflicht, nachdem im November 2014 in einem Putenbetrieb einer der Erreger nachgewiesen worden war. Ähnliche Fälle gab es in anderen Bundesländern sowie im Ausland, etwa in Großbritannien und den Niederlanden.

(dpa)

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