Geflüchteter Terrorist: Generalbundesanwalt setzt jungen Somalier (20) wegen versuchten Mordes und Beihilfe zum Mord fest
Die hessische Polizei verhaftete am vergangenen Donnerstag, 15. Februar, den somalischen Staatsbürger Abduqaadir A. (20) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof.
Dem jungen Ostafrikaner und Mitglied der ausländischen Terror-Organisation „Al-Shabab“ werden versuchter Mord und Beihilfe zum Mord vorgeworfen (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1, § 211, § 27, § 23 StGB).
Nachdem Abduqaadir A. laut Haftbefehl im Frühjahr 2012 zusammen mit weiteren Jugendlichen von der „Al-Shabab“ als Mitglied rekrutiert und in ein Lager der Terrororganisation gebracht wurde, wurde er auch an Pistolen und Handgranaten ausgebildet.
Gleich nach dem Abschluss seiner Ausbildung erhielten er und zwei weitere Terror-Kämpfer einen Mordauftrag.
Mit Revolvern bewaffnet begleiteten sie den Attentäter in eine Moschee, wo er sein Opfer mit drei Kopfschüssen tötete. Etwa zwei Monate später sollte der Beschuldigte einen nicht näher bekannten Regierungsmitarbeiter töten. Unter der Anleitung eines erfahrenen Al-Shabab-Mitglieds machte Abduqaadir A. gemeinsam mit zwei weiteren Mitgliedern seiner Gruppe das Opfer in einem Lokal ausfindig. Der Beschuldigte schoss mehrfach auf den Mann, verletzte den Geschädigten aber nicht tödlich.
Für sein Scheitern bei dem Anschlag wurde Abduqaadir A. von der Terrorgruppe festgesetzt. Offenbar konnte er aber fliehen.
Im Oktober 2012 verließ er dann Somalia, um über Kenia, Uganda, den Sudan und Libyen nach Italien auszureisen. Im Juni 2014 gelangte er schließlich nach Deutschland.
Am 16. Februar 2018 wurde der Somalier dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Dieser eröffnete ihm den Haftbefehl. Der 20-Jährige wurde in Untersuchungshaft überführt. (sm)
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