Geflüchteter Terrorist: Generalbundesanwalt setzt jungen Somalier (20) wegen versuchten Mordes und Beihilfe zum Mord fest

In seiner Heimat wollte er morden. Doch sein Anschlag auf einen Regierungsbeamten schlug fehl. Er flüchtete über Libyen und Italien nach Deutschland. Nun sitzt er in Untersuchungshaft.
Titelbild
GeneralbundesanwaltFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times21. Februar 2018

Die hessische Polizei verhaftete am vergangenen Donnerstag, 15. Februar, den somalischen Staatsbürger Abduqaadir A. (20) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof.

Dem jungen Ostafrikaner und Mitglied der ausländischen Terror-Organisation „Al-Shabab“ werden versuchter Mord und Beihilfe zum Mord vorgeworfen (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1, § 211, § 27, § 23 StGB).

Nachdem Abduqaadir A. laut Haftbefehl im Frühjahr 2012 zusammen mit weiteren Jugendlichen von der „Al-Shabab“ als Mitglied rekrutiert und in ein Lager der Terrororganisation gebracht wurde, wurde er auch an Pistolen und Handgranaten ausgebildet.

Gleich nach dem Abschluss seiner Ausbildung erhielten er und zwei weitere Terror-Kämpfer einen Mordauftrag.

Mit Revolvern bewaffnet begleiteten sie den Attentäter in eine Moschee, wo er sein Opfer mit drei Kopfschüssen tötete. Etwa zwei Monate später sollte der Beschuldigte einen nicht näher bekannten Regierungsmitarbeiter töten. Unter der Anleitung eines erfahrenen Al-Shabab-Mitglieds machte Abduqaadir A. gemeinsam mit zwei weiteren Mitgliedern seiner Gruppe das Opfer in einem Lokal ausfindig. Der Beschuldigte schoss mehrfach auf den Mann, verletzte den Geschädigten aber nicht tödlich.

(Frauke Köhler, Sprecherin der Generalbundesanwaltschaft )

Für sein Scheitern bei dem Anschlag wurde Abduqaadir A. von der Terrorgruppe festgesetzt. Offenbar konnte er aber fliehen.

Im Oktober 2012 verließ er dann Somalia, um über Kenia, Uganda, den Sudan und Libyen nach Italien auszureisen. Im Juni 2014 gelangte er schließlich nach Deutschland.

Am 16. Februar 2018 wurde der Somalier dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Dieser eröffnete ihm den Haftbefehl. Der 20-Jährige wurde in Untersuchungshaft überführt. (sm)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion