Bundespolizei entschuldigt sich für Migranten-Transport über polnische Grenze

Die Bundespolizei hat eine afghanische Familie über die Grenze nach Polen zurückgebracht. Nach deutlicher Kritik Warschaus hat sie sich nun für den Vorfall entschuldigt.
Das Wappen der Bundespolizei ziert den Ärmel einer Uniformjacke an einem deutschen Grenzübergang.
Das Wappen der Bundespolizei ziert den Ärmel einer Uniformjacke an einem deutschen Grenzübergang.Foto: Pressefoto Bundespolizei
Epoch Times18. Juni 2024

Die Bundespolizei hat eine Migranten-Familie über die Grenze nach Polen zurückgebracht – und sich nach Kritik Warschaus nun entschuldigt. „Der zuständige Inspektionsleiter der Bundespolizei hat sich bereits bei den polnischen Behörden für die entstandenen Irritationen entschuldigt“, teilte das Bundesinnenministerium am Dienstag auf Anfrage mit. Der Vorgang werde innerhalb der Bundespolizei und mit den polnischen Partnerbehörden „auf unterschiedlichen Ebenen nachbereitet“.

Die langjährige Zusammenarbeit der Behörden sei gut und vertrauensvoll, die Einhaltung der gemeinsam abgestimmten Verfahren dabei „von großer Bedeutung“. Einer Erklärung des polnischen Grenzschutzes zufolge sprach auch bereits dessen Chef mit jenem der Bundespolizei. Demnach bestätigen beide, dass das deutsche Vorgehen „nicht den anerkannten Verfahren für die Aufnahme und Überstellung von Personen in benachbarte Länder entsprach“.

Die polnische Internet-Nachrichtenseite Chojna24 hatte zuvor Aufnahmen veröffentlicht, wonach ein deutscher Polizeiwagen am Freitagmorgen auf polnisches Territorium fuhr und auf einem Parkplatz in Osinow Dolny fünf Migranten aussetzte. Nach Angaben von Augenzeugen, die von der Website zitiert wurden, fuhr der Transporter danach sofort wieder nach Deutschland. Passanten alarmierten die polnische Polizei und den Grenzschutz, welche die Menschen versorgten.

Der polnische Grenzschutz kritisierte das Verhalten der deutschen Behörden anschließend als Verstoß gegen die zwischen beiden Ländern vereinbarten Kooperationsregeln. Regierungschef Donald Tusk schaltete sich am Montagabend ebenfalls ein und kündigte im Onlinedienst X an, den „inakzeptablen“ Vorfall mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) erörtern zu wollen.

Afghanische Familie mit polnischer Asylbescheinigung?

Der Bundespolizei zufolge stellte sich der Sachverhalt „nach Prüfung der Dinge tatsächlich etwas anders dar“. Im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen hätten Bundespolizisten in der Nacht zu Freitag im brandenburgischen Altmädewitz eine fünfköpfige afghanische Familie aufgegriffen, die versuchte habe, unerlaubt einzureisen. Diese habe polnische Asylbescheinigungen für die Erwachsenen und polnische Heimausweise für die Kinder mitgeführt.

Zur weiteren Bearbeitung seien die fünf in die Dienststelle mitgenommen worden. Ein Asylgesuch habe die Familie nicht formuliert, sie sei daher nach Polen zurückzuweisen gewesen. Um die Familie nicht unverhältnismäßig lange festhalten zu müssen, hätten die Beamten entschieden, den polnischen Grenzschutz über das Gemeinsame Zentrum in Swiecko zu informieren und diesem die fünf Menschen zu übergeben. Da eine Reaktion der polnischen Seite für mehrere Stunden ausgeblieben sei, entschieden sich die Beamten den Angaben zufolge dafür, die Familie an die deutsch-polnische Grenze bei Hohenwutzen zu fahren, um sie von dort nach Polen zu entlassen.

Kurz vor Erreichen der Grenze klagten demnach die Kinder – vier, sechs und acht Jahre alt – über gesundheitliche Probleme, woraufhin die Bundespolizei die nächstgelegene Apotheke in Polen anfuhr. Da die Mutter ihr Handy in der Bundespolizei-Dienststelle vergessen habe, sei sie zeitgleich zur Dienststelle gefahren und anschließend wieder zurück zu ihrer Familie in Polen gebracht worden.

„Ein solcher Sachverhalt ist nach hiesiger Kenntnis erstmalig eingetreten“, erklärte die Bundespolizei. Den eingesetzen Beamten sei gemeinsam mit dem Vater „die zeitnahe Hilfestellung gegenüber den Kindern wichtiger gewesen, als weitere Reisestrecken und längere Zeiten ohne erste medizinische Versorgung in Kauf zu nehmen“. (afp/er)



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