Gay-Sauna für Flüchtlinge? Rechnungshof beanstandet Subvention für „Refugee Card“ in Sachsen
In Sachsen hat der Landesrechnungshof scharfe Kritik am Gebaren des Sozialministeriums unter Ministerin Petra Köpping (SPD) geübt. So soll es im Zusammenhang mit der Umsetzung der „Förderrichtlinie integrative Maßnahmen“ zu zweifelhaften Zahlungen gekommen sein.
Auch die Entscheidungsprozesse nährten Verdachtsmomente in Richtung Korruption und Vetternwirtschaft. Für überregionale Schlagzeilen sorgte unter anderem der geförderte Gratiseintritt für homosexuelle Flüchtlinge in eine spezielle Gay-Sauna. Die „Bild“ zitiert in diesem Zusammenhang aus einem 300-seitigen Prüfbericht, den der Rechnungshof jüngst zu der Förderrichtlinie vorgelegt hatte.
Wer soll in Sachsen Fördermittel für Integration bekommen?
Das Ministerium selbst nennt im Zusammenhang mit der Richtlinie mehrere potenzielle Ansätze für eine Förderung auf Grundlage der Richtlinie. So will man Projekte fördern, welche „die Integration und die selbstbestimmte aktiven [sic] Teilhabe von Personen mit Migrationshintergrund im Freistaat Sachsen fördern“.
Dazu kommen solche, die „zur interkulturellen Öffnung in Organisationen beitragen“. Außerdem will man Initiativen ermöglichen, die „den gesellschaftlichen Zusammenhang stärken“ sowie „zum Abbau von Vorurteilen und Fremdenfeindlichkeit beitragen“.
Ein Schwerpunkt liegt in diesem Zusammenhang auf traditionellen Angeboten wie Sprach- oder Integrationskursen. Diese werden von zertifizierten Trägern des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) umgesetzt.
CSD-Verein erhielt insgesamt mindestens 678.000 Euro
Allerdings können auch noch weitere Projekte in Sachsen auf Fördermittel hoffen. Dazu gehören solche, die „den Dialog und das Zusammenleben zwischen Zugewanderten und einheimischer Bevölkerung aufbauen beziehungsweise stärken“. Potenzielle Träger sind dabei „hauptsächlich gemeinnützige Träger, Vereine und Verbände, kommunale Gebietskörperschaften und Träger der freien Wohlfahrtspflege“.
Nach Einschätzung des Ministeriums erfüllt offenbar auch der Verein „CSD Dresden e. V.“ diese Qualifikation. Zu dessen Kernaufgaben gehört unter anderem die Organisation der jährlichen Parade zum „Christopher Street Day“ in der Landeshauptstadt.
Wie „Bild“ berichtet, hat der Verein jedoch auch Zuwendungen im Zusammenhang mit der Förderrichtlinie zur Integration erhalten. Zwischen 2016 und 2020 hat Sachsens Sozialministerium nicht weniger als 678.000 Euro an diesen ausbezahlt.
Sachsens Rechnungshof vermisst „inhaltliche Konkretisierung“ förderwürdiger Tätigkeit
Begründet hat man die Subvention mit der „Unterstützung queerer Flüchtlinge“ im „beruflichen und gesellschaftlichen Alltagsleben“, die der Verein leiste. Die Prüfer vermissen in diesem Zusammenhang jedoch die „inhaltliche Konkretisierung“. Diese wäre jedoch erforderlich, um die Plausibilität der Förderung erkennen zu lassen.
Im Einzelnen hatte der Verein im Jahr 2017 knapp 123.000 Euro, im darauffolgenden Jahr mehr als 150.000 und 2019 über 160.000 Euro erhalten. Der Verein habe damit unter anderem eine „Refugee Card“ finanziert. Diese war exklusiv für Flüchtlinge aus der LGBTQ-Szene gedacht und sollte etwa einen Gratis-Besuch der einschlägigen „Paradise“-Sauna ermöglichen. Der reguläre Preis für deren Benutzung liegt bei 20 Euro.
Darüber hinaus ermöglichte die Card den homosexuellen Flüchtlingen den kostenfreien Eintritt zu zwei Veranstaltungen. Sachsens Rechnungshof überzeugt dies nur bedingt. Er schreibt:
Inwieweit für den freien Eintritt in eine Sauna eine integrative Wirkung als auch ein erhebliches Interesse (…) vorliegen, darf bezweifelt werden.“
Lebensgefährte entschied über Zuwendung an „Netzwerk Courage“
Der CSD-Verein und die Fördermittel für den Gay-Sauna-Besuch sind nicht die einzigen Unwägbarkeiten, die der Rechnungshof ausmacht. Dem Bericht zufolge habe es „erhebliche Mängel“ in der Begründung von Zuwendungen an 20 institutionelle Fördermittelempfänger gegeben.
Fördermittel seien in Sachsen demnach „inhaltlich und fachlich weitgehend ungesteuert“ geflossen. In vielen Fällen sei „kein nachvollziehbarer Förderzweck“ erkennbar gewesen. Mit dem Thema „Migration und Integration“ hätten zahlreiche Maßnahmen „nur geringe Berührungspunkte“ erkennen lassen.
Dazu kamen „persönliche Beziehungen zwischen den Entscheidern und den Mittelempfängern“, die „teilweise sehr eng“ gewesen seien. Der Rechnungshof sprach dabei sogar von möglicherweise „korruptionsgefährdeten Strukturen“.
So erhielt beispielsweise das „Netzwerk Courage Sachsen“ Fördermittel aus dem Sozialministerium. Die Pikanterie daran: Darüber mitentschieden hatte Staatssekretär und Abteilungsleiter Sebastian Vogel. Dieser ist jedoch gleichzeitig auch der Lebensgefährte der Geschäftsführerin des Netzwerks. Der Rechnungshof sah darin einen eindeutigen Verstoß gegen das „Mitwirkungsverbot“ und informierte sogar die Generalstaatsanwaltschaft. Diese hat bis dato jedoch keine weiteren Schritte veranlasst.
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