AfD-Fraktion entscheidet über Ausschluss von Sayn-Wittgenstein
Die AfD im schleswig-holsteinischen Landtag entscheidet am Dienstag darüber, ob sie ihre Landesvorsitzende Doris von Sayn-Wittgenstein (64) aus der Fraktion ausschließt. Hintergrund: Am 18. Dezember 2014 soll sie im Internet für den Verein Gedächtnisstätte im thüringischen Guthmannshausen um Unterstützung geworben haben, wie die „Welt“ berichtete.
Laut Fraktionschef Jörg Nobis hatte Sayn-Wittgenstein in einem Gespräch nicht nur bestätigt, dass sie zur Unterstützung des als rechtsextrem eingestuften Vereins aufgerufen habe, sondern auch erklärt, dass sie dort seit Jahren Mitglied sei. Mittlerweile dementiert die AfD-Landesvorsitzende das: Sie sei nicht Mitglied des Vereins und sie sei es auch nicht gewesen. Damit steht Aussage gegen Aussage.
Laut Fraktionschef Nobis müsse die Fraktion nun reagieren, weil der entsprechende Verein auf der sogenannten Unvereinbarkeitsliste der AfD stehe. Dazu die Beratung der Fraktion am Dienstag.
Zwischen ihr und der Mehrheit der Fraktion sollen seit langem Spannungen herrschen. Sayn-Wittgenstein zog 2017 mit der AfD erstmals in den Landtag ein. Dort ist sie Vorsitzende des Petitionsausschusses. Landesvorsitzende ist sie seit Juli vergangenen Jahres.
Überregional bekannt wurde die dem rechtsnationalen Flügel der Partei zugerechnete Politikerin vor einem Jahr, als sie bei der Wahl des 1. Bundessprechers überraschend gegen den als gemäßigt geltenden Berliner AfD-Chef Georg Pazderski antrat. Nach einem Patt zogen beide ihre Kandidaturen zurück und schließlich wurde Alexander Gauland – neben Jörg Meuthen – als Co-Vorsitzender gewählt. (dpa/nmc)
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