Gas-Alarmstufe könnte in fünf bis zehn Tagen kommen

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Ein Warnschild einer Gasleitung. Symbolbild.Foto: Andrew Burton/Getty Images
Epoch Times21. Juni 2022

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Die Bundesregierung bereitet die Ausrufung der Alarmstufe des nationalen Notfallplans Gas innerhalb weniger Tage vor. Das wird die „Welt“ in ihrer Mittwochausgabe schreiben, unter Berufung auf „Kreise der Energiewirtschaft“. Diese zweite Stufe der Notverordnung könnte Erdgas für alle Verbraucher unmittelbar und erheblich verteuern.

Laut „Welt“-Bericht hat der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Patrick Graichen, die Energiewirtschaft am Montag auf den bevorstehenden Schritt vorbereitet. Die Versorger sollten „davon ausgehen“, dass die Ausrufung der Alarmstufe innerhalb von fünf bis zehn Tagen erfolgt, bestätigten angeblich vier mit dem Vorgang vertraute Personen unabhängig voneinander auf Nachfrage der „Welt“.

Unternehmen bereiten sich bereits vor

Graichen adressierte mit der Ankündigung die 55 Mitglieder des Vorstands des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Das Ministerium wollte den Sachverhalt auf Nachfrage weder bestätigen, noch dementieren. Auch die Interessenvertretung der Energiewirtschaft hielt sich bedeckt: „Gremiensitzungen des BDEW sind grundsätzlich nicht öffentlich“, erklärte der Verband auf Nachfrage. „Über Verlauf und Inhalte solcher Sitzungen informiert der BDEW daher grundsätzlich nicht und kommentiert keine diesbezüglichen Spekulationen.“ Doch Unternehmen der Energiewirtschaft bereiten sich laut der „Welt“ seither auf die bevorstehende Alarmstufe vor.

Die Bundesregierung reagiert mit dem Schritt auf geringere russische Gaslieferungen seit vergangener Woche. Unter dem Vorwand technischer Probleme hatte der Gazprom-Konzern die Lieferungen durch die wichtige Versorgungsleitung Nord Stream 1 auf 40 Prozent reduziert.

Kriterien scheinen erfüllt

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) spricht seither von einer „ernsten Lage“. Voraussetzung für die Ausrufung der Alarmstufe des Notfallplans ist eine „gravierende Reduzierung von Gasströmen“ oder der „längere technische Ausfall wichtiger Infrastrukturen“. Auch die „hohe Gefahr langfristiger Unterversorgung“ kann die Alarmstufe auslösen. Diese Kriterien scheinen erfüllt zu sein.

Bislang hatte das Ausrufen der Alarmstufe nur Folgen innerhalb der Energiewirtschaft. Doch mit der Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) Mitte Mai erhielten Gasversorger „das Recht, ihre Gaspreise gegenüber ihren Kunden auf ein angemessenes Niveau anzupassen“, sobald die BNetzA die Alarmstufe per Pressemitteilung veröffentlicht. Versorger, die wegen des Ausfalls russischer Lieferungen gezwungen sind, ersatzweise teures Erdgas nachzukaufen, können nach Paragraf 24 EnSiG ihre Mehrkosten dann direkt auf ihre Kunden abwälzen.

Der Notfallplan Gas

In dem Notfallplan – er beruht auf einer europäischen Verordnung von 2017 – folgen als Nächstes die Alarmstufe und schließlich die Notfallstufe. Voraussetzung für die Ausrufung der Alarmstufe ist eine „Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas“, die zu einer „erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage“ führt, der Markt aber noch in der Lage ist, „diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen“. Das heißt, Marktakteure bemühen sich noch in Eigenregie um eine Entspannung der Lage.

Die Notfallstufe unterscheidet sich dann laut Notfallplan wesentlich von der Frühwarn- und Alarmstufe. In diesem Fall ist dann auch vorgesehen, dass „nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen“, um insbesondere die Gasversorgung geschützter Kunden sicherzustellen. Das heißt, dass dann der Staat in den Markt eingreift. (dts/afp/mf)



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