Für mehr Vertrauen in der Bevölkerung: Linke will auch Parlamentarier in Rentenversicherung zwingen
Die Linksfraktion will mit einem neuen Vorstoß im Parlament die Einbeziehung von Bundestagsabgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung durchsetzen. Das geht aus einem Antragsentwurf hervor, über den die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ in ihren Samstagausgaben berichten und in den nächsten Wochen vom Parlament beraten werden soll.
Demnach sollen Abgeordnete spätestens vom Herbst 2021 Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe des halben Beitragssatzes auf ihre Diäten zahlen müssen.
Die andere Hälfte soll vom Deutschen Bundestag an den jeweiligen Rentenversicherungsträger abgeführt werden. Bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode erworbene Ansprüche auf Altersentschädigung sollen unverändert erhalten werden.
Die Linke fordert eine interfraktionelle Arbeitsgruppe, die Details der Reform in einem Gesetzentwurf ausarbeiten soll. Außerdem strebt die Fraktion eine deutliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze an.
Bartsch: Durch Vorstoß kann Bundestag Vertrauen zurückgewinnen
Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch sagte dem RND, mit der Einbeziehung aller Bundestagsabgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung könne in Zeiten steigender Altersarmut und einer Glaubwürdigkeitskrise der Politik Vertrauen zurückgewonnen werden.
Jede rentenpolitische Entscheidung des Bundestages würde auch die Abgeordneten selbst treffen“, so Bartsch.
Aktueller Rentenanspruch für Abgeordnete
Aktuell erwerben Abgeordnete des Bundestages pro Jahr der Zugehörigkeit zum Parlament einen monatlichen Rentenanspruch von 252,09 Euro brutto.
Die höchstmögliche Altersversorgung ist auf 65 Prozent der Abgeordnetendiät begrenzt, derzeit sind das 6.554,34 Euro brutto. Dieser Betrag wird nach 26 Jahren Zugehörigkeit zum Bundestag erreicht. Die meisten Abgeordneten gehören dem Bundestag jedoch nur zwei oder drei Wahlperioden an.
Gesetzlich Rentenversicherte mit Durchschnittseinkommen erhalten pro Beitragsjahr einen Rentenanspruch von 33,05 Euro in Westdeutschland sowie 31,89 Euro in Ostdeutschland. Zuletzt hatten auch Politiker von CDU, SPD und Grünen eine Reform der Altersversorgung von Bundestagsabgeordneten gefordert. (dts)
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