Für die Abschiebung von Straftätern gibt es viele Hürden
Der Fall Amberg hat die Diskussion um die Abschiebung straffälliger Migranten neu belebt. Gesetzesverschärfungen werden diskutiert, aber nicht jeder sieht darin ein Allheilmittel. Denn es gibt viele Gründe, an denen eine Abschiebung scheitern kann.
Unter welchen Umständen können straffällig gewordene Ausländer derzeit abgeschoben werden?
Das Ausweisungsrecht wurde bereits wenige Wochen nach den Vorgängen in der Kölner Silvesternacht von 2015 auf 2016 verschärft. Seither gibt es ein „besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse“, wenn ein Ausländer wegen einer oder mehrerer Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum oder wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte rechtskräftig zu einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist. Das gilt auch für Strafen, die zur Bewährung ausgesetzt sind.
Woran scheitert die Abschiebung straffällig gewordener Asylbewerber häufig?
Überlastete Justiz: Bis zur rechtskräftigen Verurteilung eines Straftäters dauert es häufig lange Zeit. Das liegt auch daran, dass es vielerorts an Richtern fehlt. Der Deutsche Richterbund beklagt die hohe Arbeitsbelastung der Juristen: „Generell ist zu beobachten, dass sich Strafprozesse zunehmend in die Länge ziehen“, sagt Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der Nachrichtenagentur AFP. Eine Strafe müsse aber „möglichst rasch auf die Tat folgen, damit sie wirken kann“.
Abschiebungshindernisse: Wenn ein Ausländer ausgewiesen wird, bedeutet das nicht automatisch seine Abschiebung. Auch die vier mutmaßlichen Täter von Amberg können – zumindest nicht so ohne Weiteres – abgeschoben werden. Denn oft haben die Betroffenen keine gültigen Reisedokumente, oder ihr Herkunftsland nimmt sie nicht auf. Solche Probleme gibt es etwa mit dem Iran, von dort kommt einer der Amberger Tatverdächtigen.
Besonderen Schutz gibt es auch für Minderjährige. Insbesondere, wenn sie als unbegleitete Migranten nach Deutschland gekommen sind, sind sie in der Regel vor Abschiebung geschützt. Einer der Amberger Verdächtigen ist ein 17-jähriger Afghane und soll nach dem Willen des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann (CSU) abgeschoben werden, sobald er volljährig ist.
Ein weiterer der mutmaßlichen Schläger von Amberg hatte zuletzt eine Lehre als Koch absolviert. Auch das kann vor Abschiebung schützen – was nach dem Willen von Herrmann aber nicht für Gewalttäter gelten soll. Bei dem vierten der Amberger Fälle handelt es sich ebenfalls um einen Afghanen, dessen Asylverfahren noch läuft. Deshalb ist eine Abschiebung bislang nicht möglich.
Ganz generell scheitern Abschiebungen oft an den Verhältnissen im Herkunftsland. So sind etwa gerade Rückführungen nach Afghanistan umstritten. Nach Ansicht der Organisation Pro Asyl etwa ist die Lage dort immer noch sehr gefährlich. Ein weiteres Problem ist, dass mancher Abschiebe-Kandidaten abtaucht, um sich seiner Rückführung zu entziehen.
Welche rechtlichen Änderungen sind im Gespräch?
Das Bundesinnenministerium erwägt, die Verhängung von Abschiebehaft zu erleichtern, damit die Betroffenen auch wirklich greifbar sind, wenn sie in ihr Heimatland zurückgebracht werden sollen. Die CSU schlägt vor, straffälligen Flüchtlingen nach ihrer Haftzeit Residenzpflichten, Meldepflichten oder elektronische Fußfesseln aufzuerlegen, wenn sie nicht abgeschoben werden können.
Der Richterbund betrachtet derlei Vorschlage mit Skepsis: „Der Ruf nach schärferen Gesetzen löst die Vollzugsdefizite nicht“, konstatiert Rebehn. (afp)
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