Fünf G20-Gegnern drohen lange Haftstrafen für Gewalttour durch Hamburg
Rund eineinhalb Jahre nach den Ausschreitungen während des G20-Gipfels in Hamburg müssen sich ab Dienstag fünf junge Männer unter anderem wegen des Vorwurfs des schweren Landfriedensbruchs vor Gericht verantworten. Vier Deutsche und ein Franzose sollen sich am 7. Juli 2017 an einem gewalttätigen Aufmarsch des Schwarzen Blocks beteiligt haben. Im Fall einer Verurteilung drohen ihnen lange Haftstrafen.
Im sogenannten Schwarzen Block versammeln sich auf Veranstaltungen und Demonstrationen immer wieder gewaltbereite Linksradikale, die sich schwarz kleiden und vermummen. An einem Aufzug des Schwarzen Blocks am Morgen des 7. Julis entlang der Hamburger Elbchaussee beteiligten sich Ermittlern zufolge etwa 220 Menschen. Aus dieser Gruppe heraus seien 19 Fahrzeuge in Brand gesteckt, weitere Gegenstände beschädigt sowie acht Menschen verletzt worden.
Die Staatsanwaltschaft beziffert den entstandenen Gesamtschaden auf rund eine Million Euro. Die nun angeklagten vier Deutschen im Alter von 18 bis 24 Jahren sowie ein 23 Jahre alte Franzose sind wegen ihrer Teilnahme an dem Aufzug des Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall angeklagt.
Tatsächlich ist nicht nachgewiesen, dass einer der Angeklagten sich aktiv an den Sachbeschädigungen beteiligte. Dennoch müssen sich die Männer wegen mittäterschaftlich begangener Brandstiftung, gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Während die beiden 18-Jährigen Ende Juni nach zwei Tagen aus der Untersuchungshaft entlassen wurden, sitzen die übrigen Angeklagten seit ihrer Festnahme im Sommer im Gefängnis.
Die zwischenzeitlich angeordnete Haftverschonung für die 22- und 24-jährigen Deutschen wurde in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht Hamburg aufgehoben. Dieses gelangte nach Gerichtsangaben Ende November zu der Einschätzung, den Angeklagten drohten bei einer Verurteilung wegen schweren Landfriedensbruchs Freiheitsstrafen „aus dem oberen Bereich des damit eröffneten Strafrahmens zwischen sechs und zehn Monaten“. Eine Fluchtgefahr der Angeklagten sei deshalb gegeben.
Der Franzose muss sich zusätzlich für Stein- und Flaschenwürfe auf Polizisten im Schanzenviertel verantworten. Im Januar war ein 28-jähriger G20-Gegner wegen eines Bierflaschenwurfs auf einen Polizisten zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. (afp)
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