Zahl ermordeter Juden angezweifelt: Früherer SS-Angehöriger aus Niedersachsen wegen Volksverhetzung angeklagt

Ein 96-jähriger früherer SS-Angehöriger aus Nordstemmen ist wegen Volksverhetzung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener angeklagt worden. Die Äußerungen fielen laut Staatsanwaltschaft während eines Fernsehinterviews.
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Gerichtssaal.Foto: iStock
Epoch Times24. Juli 2019

Ein 96-jähriger früherer SS-Angehöriger aus dem niedersächsischen Nordstemmen ist wegen Volksverhetzung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener angeklagt worden. Nach Angaben der Hildesheimer Staatsanwaltschaft vom Mittwoch soll er während eines Fernsehinterviews unter anderem sinngemäß die Zahl der von den Nazis ermordeten Juden angezweifelt haben. Außerdem äußerte er mit Blick auf die Opfer eines SS-Massakers, diese seien selbst schuld gewesen.

Der Beschuldigte hatte zu einer SS-Panzerdivision gehört, die im Zweiten Weltkrieg ein Massaker an Dorfbewohnern in Nordfrankreich mit 86 Toten verübte. Dafür wurde er 1949 in Abwesenheit von einem französischen Gericht verurteilt, zuletzt ermittelte auch die Generalstaatsanwaltschaft Celle wegen Beihilfe zum Mord gegen ihn. Sie stellte das Verfahren im März 2018 allerdings ein.

Die fraglichen Äußerungen tätigte der 96-Jährige nach Angaben der Ermittler vor laufender Kamera in einem Interview mit Journalisten des Norddeutschen Rundfunks, das im November des vergangenen Jahres ausgestrahlt wurde. Er sagte demnach, die in dem Dorf Ascq erschossenen Menschen seien selbst schuld, weil sie Fluchtversuche unternommen hätten. Sie hätten „Pech“ gehabt. Außerdem bestritt er darin sinngemäß, dass sechs Millionen Juden im Holocaust gestorben seien.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener sowie Volksverhetzung vor. Beide Delikte können auch mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Laut Anklage bestreitet der Mann die Äußerungen nicht, zu deren Nutzung er seine ausdrückliche Zustimmung erteilt haben soll. Nach eigenen Angaben war ihm dabei allerdings nicht klar, dass diese öffentlich ausgestrahlt werden sollten. Er bestreitet zudem, dass diese volksverhetzend seien.

Für die Prüfung der Anklage ist das Landgericht Hannover zuständig. Es entscheidet, ob ein Prozess eröffnet wird. Üblicherweise wäre dafür ein Amtsgericht zuständig gewesen. Wegen der Bedeutung des Falls und des großen öffentlichen Interesses daran reichte die Staatsanwaltschaft ihre Anklage jedoch beim Landgericht ein.

Bei dem Massaker in dem Dorf Ascq bei Lille hatten Soldaten der SS-Panzerdivision „Hitlerjugend“ Anfang April 1944 insgesamt 86 Bewohner getötet. Es war ein willkürlicher Racheakt für einen Sabotageakt, den Widerstandskämpfer auf einen Transportzug mit 400 SS-Soldaten verübt hatten. Dieser entgleiste, es gab jedoch keine Verletzten.

Die Verfahrenseinstellung durch die Generalstaatsanwaltschaft im vergangenen Jahr hatte rechtliche Gründe. Da der Mann früher in Frankreich bereits verurteilt worden war, hätte eine neuerliche Strafverfolgung gegen das verfassungsrechtlich verankerte Verbot von Doppelbestrafungen verstoßen.

Dies ist einer der fundamentalen rechtsstaatlichen Grundsätze. Zuvor hatten die deutschen Ermittler mit dem französischen Justizministerium die genaue Rechtslage mit Blick auf frühere französische Urteile in Abwesenheit analysiert. (afp)



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