„Freiheit in Gefahr?“: Berliner Symposium hinterfragt WHO-Pläne

Ein zweitägiges Symposium mit dem Titel „Freiheit in Gefahr? WHO, Corona und unsere Zukunft“ beschäftigte sich in Berlin mit Fragen des geplanten WHO-Pandemievertrags und den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften. Gäste waren neben dem WHO-Experten Philipp Kruse auch der Vorsitzende der WerteUnion, Hans Georg Maaßen.
Titelbild
Philipp Kruse spricht beim Symposium „Freiheit in Gefahr? WHO, Corona und unsere Zukunft“ des Vereins zur Förderung interdisziplinärer Forschung in Medizin und Ethik für die Gesellschaft (MEthiG).Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
Von 27. Mai 2024

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Die WHO-Generalversammlung in Genf, das höchste Entscheidungsgremium der Weltgesundheitsorganisation, beginnt am Montag, dem 27. Mai, und dauert bis zum 1. Juni. Dabei sollen der neue Pandemievertrag und die Revision der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) verabschiedet werden.

Ein zweitägiges Symposium in Berlin mit dem Titel „Freiheit in Gefahr? WHO, Corona und unsere Zukunft“ mit Teilnehmern aus Politik, Rechtswissenschaft und Gesundheitswesen am Wochenende vor Sitzungsbeginn beleuchtete die beiden Entwürfe der Weltgesundheitsorganisation kritisch.

„Militarisierung einer Pandemiepolitik“

Dort sprach auch die Juristin Dr. Amrei Müller. Sie sieht in den Bestrebungen der WHO und ihrer Mitgliedsstaaten die „Militarisierung einer Pandemiepolitik“ in Form eines globalen Gesundheitssicherheitsmanagements, sagte sie gegenüber der Epoch Times.

Die globale Gesundheitssicherheitsdoktrin der WHO spiele eine zentrale Rolle in der ganzen Reformdebatte, so Müller. Diese gehe davon aus, dass biologische Gefahren mit militärischen Mitteln bekämpft werden müssten.

Allerdings sei dies in den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) nur indirekt so formuliert. Dort wird der Ausbruch einer Infektionskrankheit als Notfall bezeichnet, in Anlehnung an die Formulierung der Vereinten Nationen und deren globalen Gesundheitsnotstand, der nach einem Ausbruch einer Infektionskrankheit ausgerufen werden kann.

Diese Notstandsformulierung stamme aus dem amerikanischen Recht, denn dort gebe es diesen Gesundheitsnotstand schon viel länger. Durch die Fassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften von 2005 sei dieser dann internationalisiert worden.

Der Prozess, in dem die IGV im Jahr 2005 überarbeitet wurde, hätte damals jedoch mehr als zehn Jahre gedauert. Der jetzige Änderungsprozess der IGV sei dagegen mit zwei Jahren extrem kurz. So etwas mache man im Völkerrecht eigentlich nicht, so Müller.

Juristin: IGV-Anwendungsbereich wurde ausgedehnt

Vor dem Umbau der IGV 2005 ginge es nur um die Bekämpfung von Pocken, Gelbfieber und Cholera. „Also es waren zwei oder drei Krankheiten, wo die Staaten gewisse Maßnahmen ergreifen sollten, um den grenzüberschreitenden Verkehr zu kontrollieren“, so Müller.

Mit der IGV Neufassung vom Jahr 2005 wurde der Anwendungsbereich sehr weit ausgedehnt und man führte den internationalen Gesundheitsnotstand, also den „Public Health Emergency of International Concern“ ein. Sobald so ein Notstand ausgerufen wird, werden gewisse Maßnahmen durch die WHO den Mitgliedstaaten empfohlen, um ihn zu bekämpfen.

Wenn also der WHO-Generaldirektor solch einen Gesundheitsnotstand ausruft, kann er einen Notfallausschuss einsetzen, mit dem er dann zusammenarbeitet und unverbindliche Empfehlungen an die Mitgliedstaaten macht.

Während COVID-19 sah man, dass diese eigentlich unverbindlichen Empfehlungen „ziemlich eifrig befolgt“ wurden und viele Staaten noch darüber hinausgingen, so Müller.

So habe die WHO nie eine COVID-Impfpflicht empfohlen, sondern sogar dagegen argumentiert. Auch sprach die WHO laut der Rechtswissenschaftlerin sich für ein internationales Reisen auch ohne Impfschutz aus, indem man beispielsweise einen COVID-Test durchführt.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) mit Sitz in Genf. Foto: via dts Nachrichtenagentur

Anwalt sieht in WHO-Plänen ein Geschäftsmodell

Für den Schweizer Rechtsanwalt Philipp Kruse, der als WHO-Experte gilt, müssen der WHO-Pandemievertrag und die IGV-Novelle immer zusammen betrachtet werden. Sie bezögen sich aufeinander und behandelten die gleichen Themen aus unterschiedlichen Perspektiven, so der Jurist gegenüber der Epoch Times.

Für ihn sind die IGV-Änderungen gefährlicher als der neue WHO-Pandemievertrag.

Allerdings dürften die IGV-Änderungen diese Woche gar nicht zur Abstimmung kommen. Das wäre ein klarer Rechtsbruch der WHO gegen ihre eigenen Statuten, so der Schweizer.

In den eigenen Statuten sei festgelegt: „Es braucht vier Monate Vorlaufzeit, damit man innerstaatlich einen Konsens bilden kann, den es definitiv braucht“, so Kruse. Das bedeute, dass vier Monate vor der Vollversammlung ein beschlussfähiger IGV-Endvertrag vorliegen müsse.

Kruse sieht in den aktuellen Bestrebungen der WHO und der Mitgliedsstaaten, die diese Veränderung mit vorantreiben, einen Ausfluss der Biowaffenproduktion, die in eine „Bio-Economy“ überführt werden soll.

Die Bio-Economy sei ein Programm, das bereits vor Corona von der WHO offiziell verkündet worden sei. Es werde versucht, daraus ein Geschäft zugunsten von Akteuren zu machen, die mehrheitlich aus den USA kämen. „Die Bioökonomie soll als globaler Wirtschaftszweig aufgebaut werden“, erklärt der Jurist. Dazu dienten diese Verträge.

Kommt eine WHO-Abwasserüberwachung?

Kruse berichtet in seinem Vortrag auf dem Symposium, das unter dem Stichwort „One Health“ über die IGV versucht wird, die Kompetenzen der WHO systematisch auszubauen.

Der One-Health-Ansatz betrachte die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt im Zusammenhang. Ziel der Forschung und Entwicklung in diesem Bereich sei die Prävention von Gesundheitsrisiken. Dazu würden Akteure aus verschiedenen Disziplinen – Humanmedizin, Veterinärmedizin, Umweltwissenschaften – interdisziplinär zusammenarbeiten, um beispielsweise der Übertragung von Krankheitserregern entgegenzuwirken.

Der One-Health-Ansatz in Verbindung mit den neuen IGV-Änderungen könne dazu führen, dass die Mitgliedstaaten ihr Abwasser möglicherweise dauerhaft und regelmäßig standardisiert auf Erreger über Genomsequenzierung, das Entschlüsseln der Gene, testen müssten, führt er auf.

Die Feuerwehr von Marseille führt am 15. Februar 2021 in Metz, Ostfrankreich, eine Gesundheitsuntersuchung durch, bei der das Abwasser eines Altenheims auf Spuren von COVID-19 untersucht wird. Foto:Jean-Christophe Verhaegen/AFP via Getty Images

WHO-Experte: Genomsequenzierung ist WHO-Langzeitstrategie

Kruse sieht nach Gesprächen mit Experten auf diesem Gebiet die Gefahr der Manipulation, da man auf diese Weise alles Mögliche finden könne, um einen Gesundheitsnotstand auszurufen und die Umsetzung von Maßnahmen zu empfehlen.

Die Genomsequenzierung sei eine langfristige Strategie der WHO. Ein Strategiepapier der WHO aus dem Jahr 2022 zeige, dass man auf dieser Basis in Zukunft alles testen werde, was man testen könne.

Er sieht die Gefahr, dass auf diese Weise pathologische Viren vorgetäuscht werden können, indem sie „elektronisch“ erzeugt werden, ohne dass sie tatsächlich existieren.

Auch die Schaffung neuer Krankheitserreger durch Gain-of-Function-Forschung, die man dann im Abwasser auffinden könne, ist für ihn denkbar.

Er sieht das Ziel darin, mithilfe der WHO die Länder zu etwas zu drängen, was diesen Produzenten von „Pandemie-Produkten“ wie Masken, Tests, Impfstoffen auf Kosten der Bevölkerung in den Mitgliedstaaten nützt.

Aus seiner Sicht gehe es „ausschließlich um die ganze Pandemieindustrie“, die Gewinne einfahren soll. Das könne man ganz klar aus den verschiedenen Bestimmungen der IGV und des WHO-Pandemievertrages herauslesen. „Deshalb ist so ein ökonomischer Druck dahinter, dass diese Verträge auch tatsächlich zum Abschluss gebracht werden.“

Die eigentlichen Adressaten des WHO-Statuts, die Weltbevölkerung, würden weder gesundheitlich noch finanziell profitieren.

Maaßen: Deutschland ist immer die Lokomotive

Einen anderen Aspekt beleuchtet der ehemalige Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen. Er nahm als Bundesvorsitzender der Partei WerteUnion an einer Podiumsdiskussion im Rahmen des Symposiums teil. Nach Angaben des Veranstalters waren alle Bundestagsfraktionen eingeladen, aber keine sei der Einladung gefolgt.

Maaßen erläuterte, warum Deutschland seit Jahren versuche, sich als Vorreiter in der globalen Gesundheitspolitik zu positionieren und die Stärkung der WHO maßgeblich voranzutreiben.

Maaßen erklärte gegenüber der Epoch Times, dass es für ihn selbstverständlich sei, dass Deutschland an vorderster Front stehe, wenn es darum gehe, nationale Rechte an internationale Organisationen abzutreten und deren Empfehlungen umzusetzen oder sogar darüber hinauszugehen.

Diesen Prozess sehe er nicht nur bei der UNO und der WHO, sondern auch bei der EU und das schon seit den 1980er-Jahren. „Da war Deutschland immer die Lokomotive.“

Die Vorstellung, dass bestimmte Probleme nur global oder europäisch gelöst werden könnten, habe sich in Deutschland unter den Regierungen Kohl, Schröder, Merkel und Scholz verfestigt.

„Das ist fast eine antideutsche Vorstellung“, dass Europa unsere Probleme lösen soll, nach dem Motto: „Befreit uns im Grunde genommen vom nationalen Deutschsein“, so der Staatsrechtler. Das sei ein deutscher Sonderweg in der Außenpolitik, den er bei anderen europäischen Staaten so kaum sehe.

Maaßen sieht sozialistischen Ansatz

Insbesondere als Staatsrechtler sieht er ein Problem mit dem WHO-Pandemievertrag und den Änderungen der IGV. In Deutschland müssten laut Bundesverfassungsgericht wesentliche Entscheidungen vom Parlament getroffen werden.

Durch den Pandemievertrag bestehe die Gefahr, dass der WHO weitreichende Befugnisse eingeräumt würden, eine weltweite Pandemie auszurufen, mit Folgen, die auch in Deutschland wirksam würden, wie etwa Sperrungen und darüber hinausgehende Maßnahmen zur Einschränkung des wirtschaftlichen und allgemeinen Lebens.

Darüber würde dann möglicherweise der nicht parlamentarisch kontrollierte Generaldirektor der WHO entscheiden und nicht das deutsche Parlament. „Ich halte so etwas für verfassungswidrig“, sagte Maaßen.

Dahinter sieht er einen möglicherweise sozialistischen Ansatz, westliche Staaten auszuhebeln, ihre Souveränität zu schwächen und die Kontrolle über sie zu erlangen.

Schon der ehemalige Präsident der Sowjetunion, Michail Gorbatschow, habe oft davon gesprochen, die UNO als internationale supranationale Institution zu stärken. „Das war ein Thema in den 80er-Jahren in der Sowjetunion.“ Was er jetzt sehe, sei eine Fortsetzung dieser Linie, sagte Maaßen der Epoch Times.

Er kritisiert, dass der WHO-Generaldirektor Tedros Adhanom Ghebreyesus, „der aus dem sozialistischen Lager kommt“, in keiner Weise demokratisch legitimiert und kontrolliert sei.

„Wenn das das Ziel war, unsere nationalen Souveränitätsrechte, die Verwaltung unserer Menschenrechte, unserer Grundrechte auf eine derartige Institution zu verlagern und dann Zugriff auf diese Institutionen zu haben, dann ist es diesen Leuten auch gelungen“, so Maaßen.

Bundesregierung: Gemeinsam globale Lösungen finden

Die Bundesregierung spricht sich für den Pandemievertrag und die Revision der IGV aus. Die COVID-19-Pandemie habe gezeigt, dass „keiner sicher ist, solange nicht alle sicher sind“, so das Bundesgesundheitsministerium in einer Antwort auf die Epoch Times. „Umso wichtiger ist daher, gemeinsam globale Lösungen zu finden, die zur besseren Verhinderung und Bewältigung von Pandemien in Deutschland und weltweit beitragen können.“

Mit dem Pandemievertrag werden aus der Sicht der Bundesregierung drei Ziele verfolgt:

Stärkung der Prävention, um die nächste Pandemie im besten Falle verhindern zu können;
gerechte Verteilung von Pandemieprodukten wie Medikamente, Impfstoffe und medizinische Schutzausrüstung; Zugang zu mehr Daten zur Verbesserung der Kooperation zwischen den Staaten und der Klärung von Finanzierungsfragen.

Der Generaldirekto der WHO, Tedros Adhanom Ghebreyesus, hofft, die Pandemie im kommenden Jahr für beendet erklären zu können.

Der Generaldirekto der WHO, Tedros Adhanom Ghebreyesus. Foto: Martial Trezzini/KEYSTONE/dpa

MEthiG-Verein veranstaltet Symposium

Veranstalter des Symposiums war der Verein zur Förderung interdisziplinärer Forschung in Medizin und Ethik für die Gesellschaft (MEthiG e. V.).

MEthiG widmet sich nach eigenen Angaben der Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung (im Sinne von Erziehung, Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe) sowie Kunst und Kultur. Vorsitzende des Vereins sind Prof. Dr. Henrieke Stahl, Professorin für Slawistik an der Universität Trier, und Dr. Jens Schwachtje, Molekularbiologe und Ernährungswissenschaftler.



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