Freiburger Mordprozess: Hussein K. fordert Revision – Verteidiger sieht Mandant vermindert schuldfähig
Hussein K. sieht sich ungerecht beurteilt.
Im Prozess um den Mord an der Studentin Maria L. aus Freiburg hat das Landgericht den Angeklagten heute Vormittag zu lebenslanger Haft wegen Mordes und schwerer Vergewaltigung verurteilt.
Nur wenig später beauftragte Hussein K. seinen Verteidiger, Sebastian Glathe, in Revision zu gehen.
Dieser versucht nun offenbar eine verminderte Schuldfähigkeit des Mörders und Vergewaltigers von Maria L., der 19-jährigen Freiburger Medizinstudentin, zu beweisen. Hussein K. soll erheblich Alkohol und Drogen zu sich genommen haben. Das Gericht wollte dieser Vorstellung nicht folgen und attestierte dem jungen Flüchtling in seinem Urteil volle Schuldfähigkeit.
Glathe werde die Urteilsbegründung gründlich überprüfen, schreibt das „Schwäbische Tagblatt“.
Donnerstag, 22. März 2018, ab 9.30 Uhr
Das Gericht stellte am Donnerstag zudem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausschließt. Dem Urteil zufolge soll K. im Oktober 2016 am Fluss Dreisam die 19-Jährige vergewaltigt und getötet haben. Die junge Frau ertrank.
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Das Gericht folgte mit dem Urteil gegen den als Flüchtling nach Deutschland gekommenen K. weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die im Prozess auch eine anschließende Sicherungsverwahrung gefordert hatte. Diesbezüglich entschieden die Richter, dass diese angeordnet werden kann, darüber aber erneut von einem Gericht entschieden werden muss.
K. hatte zu Beginn des Prozesses im September zwar ein Geständnis abgelegt, dieses ließ aber viele Fragen offen. Seine Darstellung der Tatnacht wurde zudem in weiten Teilen angezweifelt. Eine entscheidende Frage im Prozess war auch das Alter des Angeklagten. (afp/sm)
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