Freiberg: Mädchenbelästiger vom Johannisbad ist seit 2001 abgelehnter Asylbewerber
Ein Mädchen (10) hatte sich im Oktober beim Personal des Freiberger Johannisbades gemeldet, nachdem sie von einem Mann unsittlich berührt wurde. Vor Ort stellte sich heraus, dass der Mann drei weitere weibliche Badegäste (5/16/21) unsittlich angefasst hatte.
Eine Anfrage der AfD-Fraktion (6/15168) ergab, dass der Asylantrag des Täters bereits 2001 abgelehnt wurde. Danach wurde der Täter in Sachsen geduldet, „da er keine Reisedokumente vorlegte und aus seinem Herkunftsstaat gegen den Willen des Staatsbürgers keine Reisedokumente beschafft werden konnten“.
Dr. Rolf Weigand, AfD-Landtagsabgeordneter aus Mittelsachsen, erklärt:
„An diesem abscheulichen Verbrechen zeigt sich exemplarisch die seit Jahren völlig fehlgeleitete Asyl-Politik der CDU. Statt abgelehnte Asylbewerber abzuschieben, werden fahrlässig Duldungen ausgesprochen, die allein in den letzten Monaten zu mehreren Vergewaltigungen und Morden durch diese Personengruppe geführt haben.“
Die Begründung der Staatsregierung schlage allerdings dem Fass den Boden aus: Weil der ausreispflichtige Kriminelle nicht bereit sei, bei der Passbeschaffung zu kooperieren, könne man ihn leider nicht abschieben. Diese Argumentation sei nicht nur eine Verhöhnung der Opfer, sondern lade geradezu zu weiterem Asylmissbrauch ein.
„Mit ihrer Verweigerungshaltung begeht die Staatsregierung tagtäglich Rechtsbruch. Ausreisepflichtige Asylbewerber können nach der Dublin-Verordnung in das Land abgeschoben werden, indem sie erstmals Boden der EU betreten haben – das galt für 99 Prozent aller Fälle der 11.800 ausreisepflichtigen Wirtschaftsflüchtlinge in Sachsen,“ so Weigand. (pm/nmc)
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