Frauke Petry wegen Verdachts des Meineids in Dresden vor Gericht

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Frauke Petry.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times16. Februar 2019

Lange war es still um die frühere AfD-Vorsitzende Frauke Petry, jetzt zieht die 43-Jährige ungewohnte Aufmerksamkeit auf sich: Ab Montag muss sich Petry wegen Verdachts des Meineids vor Gericht verantworten. In dem Prozess vor dem Landgericht Dresden geht es um Vorwürfe, die mehrere Jahre zurückreichen und im Kern den Landtagswahlkampf der AfD in Sachsen von 2014 betreffen.

Der Fall beschäftigt den sächsischen Landtag und die Justiz seit längerem. Petry wird vorgeworfen, in einer Sitzung des Wahlprüfungsausschusses im November 2015 in einer Zeugenaussage unter Eid falsch ausgesagt zu haben. Der Parlamentsausschuss befasste sich damals mit der Gewährung von Darlehen durch AfD-Landtagskandidaten an die Partei. Damit sollte der Landtagswahlkampf 2014 unterstützt werden.

Petry soll damals ausgesagt haben, dass die Kandidaten nach einer erfolgreichen Landtagswahl hätten entscheiden können, ob die Darlehen zurückgezahlt oder in eine Spende umgewandelt werden. Der Anklage zufolge widersprechen ihre Angaben aber dem Darlehensvertrag – nach diesem sollte ein Landtagskandidat für den Fall seiner Wahl auf die Rückzahlung verzichten.

Sächsischer Linken-Abgeordneter stellte Anzeige gegen Petry

Der sächsische Linken-Abgeordnete André Schollbach hatte damals Anzeige gegen Petry gestellt. Nach Auffassung von Schollbach steht „der Verdacht einer nicht unerheblichen Straftat“ im Raum. Petry habe sich vor dem Wahlprüfungsausschuss „in wesentlichen Punkten“ in Widersprüche verstrickt.

Die 43-Jährige selbst gab sich nach der Aufhebung ihrer Abgeordnetenimmunität im Sommer 2017 gelassen. Sie wolle in einem späteren Verfahren „zu den im Raum stehenden Vorwürfen öffentlich Stellung nehmen“, erklärte Petry damals.

Sieben Verhandlungstage

Für den Prozess sind zunächst insgesamt sieben Verhandlungstage bis zum 13. März angesetzt. Wegen des erwarteten Zuschauerandrangs findet die Verhandlung nicht im Landgericht, sondern im Gebäude des Oberlandesgerichts am Dresdner Stadtrand statt.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen Petry abgelehnt, die übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft kam aber zu einem anderen Ergebnis und hob die Einstellungsverfügung wieder auf. Auch gegen den AfD-Spitzenmann Carsten Hütter war wegen Meineids ermittelt worden. Das Verfahren gegen ihn wurde allerdings eingestellt.

Verfahren und Machtkämpfe

Petry war nach dem Wahlerfolg der AfD bei der Bundestagswahl im September 2017 aus der Partei ausgetreten, vorausgegangen waren interne Machtkämpfe. Im Bundestag und im sächsischen Landtag sitzt die 43-Jährige nur noch als fraktionslose Abgeordnete. Sie ist heute Vorsitzende der sogenannten Blauen Partei, mit der sie auch bei der Landtagswahl in Sachsen am 1. September antreten will.

Der Prozess in Dresden ist nicht die einzige juristischen Auseinandersetzung, mit der Petry konfrontiert ist. Vor dem Amtsgericht Leipzig ist noch ein Verfahren unter anderem wegen Steuerhinterziehung anhängig, das im Dezember vorerst ausgesetzt wurde.

Zudem musste Petry, die im Juni ihr sechstes Kind erwartet, Rechtsstreitigkeiten mit der AfD um den Namen ihrer neuen Blauen Partei ausfechten, die sie zum Teil gewonnen hat. (afp)



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