Frauenarzt nach „Maskenattest“-Urteil: „Wir werden weitermachen und hoffen auf Freispruch“
Der Passauer Frauenarzt Dr. Ronald Weikl stellte während der Corona-Krise für über Tausend Patienten mit Beschwerden Maskenatteste aus. Die Bayerische Staatsanwaltschaft ging daher gegen ihn vor. Der Gynäkologe geht jetzt nach dem letzten Urteil vor dem Landgericht Passau erneut in Revision. Epoch Times sprach mit dem Mediziner über die Hintergründe des Verfahrens gegen ihn.
Herr Weikl, vielleicht können Sie noch mal kurz umreißen, worum es in der Anklage gegen Sie geht?
Das Ganze startete mit einer polizeilichen Hausdurchsuchung am 16. Dezember 2020. Sie fand unter dem Vorwurf statt, ich hätte unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt. Dabei ist interessant, dass, während die Durchsuchung lief, im „Bayerischen Rundfunk“ bereits ein Bericht über meine Praxis ausgestrahlt wurde, dass hier bei mir die Hygienemaßnahmen nicht eingehalten worden seien. Eine Studentin wurde zitiert, die aussagte, ich hätte ihr ein solches Attest quasi fast schon aufgedrängt. Das bedeutet offenbar, dass der „Bayerische Rundfunk“, damit er parallel zu dieser Hausdurchsuchung gleich einen Bericht senden konnte, im Vorfeld von der Staatsanwaltschaft informiert wurde.
Hintergrund ist dabei, dass ich im Mai 2020 zusammen mit dem Mikrobiologen Prof. Dr. Sucharit Bhakdi und anderen Kollegen den Verein MWGFD, also die Gesellschaft der Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie, gegründet habe. Wir haben uns von Anfang an kritisch bezüglich der vollkommen überzogenen sogenannten Pandemie-Eindämmungsmaßnahmen geäußert. Ein rotes Tuch war für uns natürlich die völlig sinnlose Maskenpflicht. Im Juni 2020 habe ich daher einen Videoaufruf gestartet, wo ich mich an meine Kollegen gewandt habe. Ich rief sie auf, dass wenn Patienten zu ihnen kommen, die Beschwerden beim Maskentragen haben, sie ihnen ein solches Attest ausstellen sollen.
Es gibt viele Gründe gegen eine Maskenpflicht. Viele Studien zeigen, dass das Maskentragen äußerst gefährlich ist und dass sie weder passiv noch aktiv schützen. Infolge des Aufrufs bin ich selber eine Anlaufadresse für Maskenatteste geworden. Ich habe von Juni bis November 2020 insgesamt 1.098 Maskenatteste ausgestellt. Ich habe sie fein säuberlich in Ordnern abgeheftet.
Für die Staatsanwaltschaft waren 95 davon sogenannte „unrichtige“ Gesundheitszeugnisse. Ab Februar 2022 kam es dann zur Gerichtsverhandlung zunächst vor dem Amtsgericht Passau. Nach acht Verhandlungstagen sind von den 95 noch 75 übrig geblieben. Der Staatsanwalt forderte dafür über zwei Jahre Haft ohne Bewährung und ein dreijähriges Berufsverbot. Als Urteil kamen 20 Monate Haft auf Bewährung und 50.000 Euro und ein eingeschränktes Berufsverbot, dass ich keine Atteste ausstellen dürfe, heraus. Dagegen sind wir in Berufung gegangen, da waren es nach sechs Verhandlungstagen nur noch 24 Atteste für Kinder. Der Staatsanwalt forderte hierfür erneut eine Gefängnisstrafe gegen mich.
Was für Kinder waren dies?
Es waren Atteste für Kinder, wo der Richter zugab, dass die Kinder Beschwerden hatten und die Mütter mir auch diese Beschwerden geschildert hatten. Aber ich habe die Kinder nicht persönlich untersucht. Mir war vollkommen klar, dass die Symptome, die die Mütter schilderten, auf jeden Fall zu den Beschwerden passen, die man beim Maskentragen haben kann. Dafür wurde ich dann zu einem Jahr Haft auf Bewährung und 50.000 Euro verurteilt.
Dann sind wir in Revision vor das Bayerische Oberste Landesgericht gegangen. Dort sind dann von 24 Fällen noch zehn übrig geblieben. Für das Ausstellen der Atteste bei Kindern habe ich nie etwas verlangt. Auch bei den meisten Erwachsenen nicht, es sei denn, sie waren privat versichert und wollten explizit eine Rechnung haben. Ich wollte mich nicht an der Not der Patienten bereichern.
Für diese zehn Atteste musste jetzt zu einem neuen Termin am Landgericht ein Strafmaß gefunden werden. Der Richter hätte natürlich, wenn er erkannt hätte, dass das eine absolute Notwendigkeit von mir war, Maskenatteste auszustellen, eine Null-Strafe verhängen können, also beispielsweise eine Verwarnung. Aber er hat mir 20.000 Euro (200 Tagessätze zu 100 Euro) aufgebrummt und das war’s. Mit 200 Tagessätzen ist man vorbestraft und rein theoretisch könnte es auch Probleme mit der ärztlichen Zulassung geben.
Daraufhin sind Sie jetzt ein zweites Mal in Revision gegangen, richtig?
Richtig. Offenbar verwendet man den Paragraf 278 des Strafgesetzbuches in alter Version gegen uns, der dafür gar nicht gedacht ist. Er wurde im November 2021 offenbar geändert, um Ärzte, die Atteste oder Impfbescheinigungen ausstellen, leichter abstrafen zu können. Aber in der alten Version, die für meinen Fall relevant ist, da die Ausstellung der Maskenatteste vor der Änderung stattfand, bezieht sich der Paragraf nicht auf das Ausstellen von Maskenattesten. „Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, lautet der alte Gesetzestext.
Das heißt, drei Straftatbestandsmerkmale müssen erfüllt sein, damit dieser Paragraf überhaupt greift: Es muss ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand vorliegen, es muss zur Verwendung bei Behörden oder Versicherungen gedient haben und es muss wider besseres Wissen ausgestellt worden sein.
Ein typisches unrichtiges Gesundheitszeugnis wäre zum Beispiel, wenn jemand einen befreundeten Arzt bittet, ein Rentengutachten zu schreiben, dass er mit 55 jetzt schon in Rente gehen kann, obwohl er im Vollbesitz seiner Kräfte ist. Dieser nutzt es dann zur Vorlage bei der Rentenkasse, um eine Pension zu kassieren. Die Formulierung meiner Atteste lautete jedoch, dass „aus schwerwiegenden medizinischen Gründen oben genannte Person davon befreit ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen“.
Also ist ein Maskenattest gar kein Gesundheitszeugnis?
Genau, denn ich schreibe nicht, dass dieser Mensch schwer krank ist. Ich sage, dass die medizinischen Gründe so schwer wiegen, dass ein Maskentragen keinen Sinn ergibt. Diese Faktenlage – durch Studien – stand auch schon zu Beginn der Einführung der Maskenpflicht explizit fest. Dafür kann ich schlagkräftige Beweise liefern. Wir wussten bereits vor der Einführung der Maskenpflicht, dass vom Maskentragen erhebliche Gesundheitsgefahren ausgehen, nämlich zum Beispiel durch die Rückatmung von Kohlendioxid, ein ausscheidungspflichtiges Gas, und auch durch den erhöhten Atemwegswiderstand und natürlich durch die verringerte Sauerstoffzufuhr. Als Arzt bin ich gefordert, auch in der Prävention tätig zu sein. Ich muss Hilfe suchenden Menschen helfen, ihre Gesundheit zu erhalten und nicht nur Krankheit zu lindern oder zu heilen. Das ist eine ganz wichtige Aufgabe.
Insofern mussten wir diese Atteste ausstellen. Sie wurden dann auch nicht zur Verwendung bei Behörden oder Versicherungen genutzt. Die Gerichte wollten immer aus den Schulen Behörden machen. Am Schluss sind daher nur noch die Atteste für die Schulkinder übrig geblieben. Aber die Schule ist definitiv keine Behörde, das haben ganz viele Rechtssprechungsauslegungen klargemacht.
Das dritte Strafbestandsmerkmal ist laut dem Paragrafen, dass der Arzt wider besseres Wissen gehandelt haben muss. Das ist natürlich bei allen uns ausstellenden Ärzten nicht gegeben, weil wir ja wussten, dass wir den Patienten helfen müssen und dass für die Maskenpflicht keine wissenschaftlich-medizinische Evidenz vorliegt. Wir waren somit verpflichtet, Maskenatteste auszustellen und wir haben es natürlich nur mit bestem Wissen und Gewissen getan.
Ging das Gericht in der Verhandlung auf die Frage der medizinischen Sinnhaftigkeit des Maskentragens ein?
Dies ist ja das Traurige. Bei keinem der Gerichte wurde bis dato jemals darauf eingegangen, dass die medizinisch-wissenschaftliche Faktenlage gegen eine Maskenpflicht spricht und dass maskentragende Menschen sogar gefährdeter sind. Man hat sogar Gutachter, die wir beantragt haben, die von einer neutralen Seite diese Punkte äußern hätten können, abgelehnt. Die Gerichte führen somit entgegen ihrer Pflicht keine unparteiische, unvoreingenommene, neutrale Ermittlungsarbeit durch.
Was sind das für zehn Fälle, die übrig geblieben sind?
Die übergebliebenen Fälle sind Kinder, die ich nicht gesehen hatte, sondern deren Eltern ich fernmündlich gesprochen habe. Es gibt seit 2019 ein Telemedizin-Gesetz, durch das mittlerweile möglich ist, fernmündlich jemanden zu behandeln. Auch jetzt ist es noch möglich, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach telefonischem Kontakt auszustellen, was wirklich ein ärztliches Gesundheitszeugnis darstellt. Da kann einem jeder irgendwas vorspielen.
Nach Ansicht des Gerichtes muss für ein ärztliches Gesundheitszeugnis, das das Maskenattest ja gar nicht ist, der jeweilige Patient untersucht werden. Das ist ein künstlich geschaffenes Konstrukt. Wir Ärzte sind nichts anderes als die Anwälte unserer Patienten in medizinischen Fragen. Wir sind niemandem gegenüber weisungsgebunden. Das hat unsere Berufsordnung nach den Erfahrungen im Nationalsozialismus bewusst so eingerichtet. Dies soll uns davor schützen, von Politikern genötigt zu werden, irgendetwas zu tun. Der Arzt kann frei entscheiden, was er für seinen Patienten für richtig und gut hält und wie er ihn vor bestimmten Dingen schützen will.
In der Deklaration von Genf des Weltärztebundes heißt es: „Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden.“ Wir Ärzte müssen also auch Bedrohungen in Kauf nehmen. Also wir müssen standhaft sein, auch wenn wir Repressalien fürchten müssen, wenn wir was machen, was gegen die staatliche Doktrin oder das Narrativ verstößt. Deswegen werden wir weitermachen und hoffen auf Freispruch, der in diesem Fall das einzig richtige Urteil ist.
Das Interview führte Erik Rusch.
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion