Frankfurt: Mutmaßlicher Schweizer Spion könnte mit Bewährungsstrafe davonkommen

Im Verfahren gegen den mutmaßlichen Schweizer Spion Daniel M. streben das Gericht sowie Anklage und Verteidigung eine Verständigung an. Wie der Vorsitzende Richter Josef Bill sagte, soll M. dazu "glaubwürdige und nachvollziehbare Angaben" machen.
Titelbild
Schweizer Flagge (Symbolbild).Foto: Harold Cunningham/Getty Images
Epoch Times18. Oktober 2017

Der 54-jährige Schweizer Daniel M. muss sich seit Mittwoch wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main verantworten. Wie es zum Prozessauftakt aussah, könnte er mit einem blauen Auge davonkommen.

Richter, Verteidiger und Ankläger strebten eine Verständigung an. Anderthalb bis zwei Jahre Haft auf Bewährung und eine noch festzulegende Geldauflage gegen ein „umfassendes, glaubwürdiges und nachvollziehbares“ Geständnis lautet die Abmachung, die der Vorsitzende Richter Josef Bill protokollieren ließ. Falls es klappt, dürfte M., der seit einem halben Jahr in Untersuchungshaft sitzt, Deutschland als freier Mann verlassen.

Doppelagent Daniel M.

Dorthin gebracht hatte ihn Medienberichten zufolge eine Tätigkeit als Doppelagent. Der Expolizist und ehemalige Sicherheitsmitarbeiter bei einer Schweizer Großbank soll von deutschen Behörden beauftragt worden sein, Steuerdaten deutscher Bürger in der Schweiz zu beschaffen. Als er deswegen in der Schweiz verhört wurde, soll er angegeben haben, für den Schweizer Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zu arbeiten.

Die Vernehmungsprotokolle gelangten zur deutschen Bundesanwaltschaft, die ihn nun beschuldigt, zwischen Juli 2011 und Februar 2015 als Agent in Deutschland gearbeitet zu haben. Sein angeblicher Auftrag: Er sollte die persönlichen Daten von drei Finanzbeamten aus Nordrhein-Westfalen und einem Notar sammeln, die sogenannte Steuer-CDs in der Schweiz gekauft hatten. Knapp 13.000 Euro hätten er und ein Frankfurter Privatdetektiv dafür bekommen. Weitere 60.000 Euro habe er von NDB erhalten, um eine „Quelle“ in der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung zu platzieren.

Bundesanwaltschaft hofft auf umfangreiche Angaben von M.

Ob es den Spitzel tatsächlich gab, konnte die Bundesanwaltschaft bislang nicht ermitteln. Deshalb hofft sie nun auf umfangreiche Angaben von M., wer seine Auftraggeber und Informanten waren. Vor Gericht zeigte sich dieser zu einem Geständnis bereit. „Es gibt aber keine Quelle“, ergänzte sein Anwalt Robert Kain. Der Verteidiger war es auch, der die Möglichkeit einer „verfahrensbeendenden Absprache“ ins Spiel brachte – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. „Da redet es sich freier“, sagte Kain.

So wurde die Verhandlung unterbrochen und ein „Rechtsgespräch“ geführt, in dem alle Parteien ihre Sicht auf den Sachverhalt erläuterten, wie Richter Bill später wiedergab. Als die Sitzung fortgeführte wurde, stand der Strafrahmen mit der Bewährungsstrafe. Geklärt werden müssen laut Verteidigung nur noch Auflagen, die genaue Höhe einer Geldzahlung etwa. 50.000 Euro in bar in die Staatskasse seien nicht „unrealistisch“, sagte der Richter dazu.

Die Verteidiger kündigten für den nächsten Prozesstag am Donnerstag in einer Woche eine schriftliche Stellungnahme an. Dann wird sich zeigen, ob M.s neuer Deal auch zustande kommt. (afp)



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