Forderungen aus den Ländern nach Reformen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hat nach der Karlsruher Entscheidung zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags eine breite Reformdebatte über den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefordert.
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) verwies am Mittwoch darauf, dass sein Bundesland „seit Jahren“ auf eine solche Reform dränge. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstagabend Eilanträge der öffentlich-rechtlichen Sender zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags abgelehnt. Die CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt begrüßte dies.
Weil betonte in den RND-Zeitungen vom Mittwoch, ein „vielfältiges, vertrauenswürdiges Angebot in Audio, Video und im Internet“ sei wichtiger den je. Er ging davon aus, dass die Sender gute Chancen im Hauptsacheverfahren haben. „Über Gebührenerhöhungen wird üblicherweise nicht im Eilverfahren entschieden“, sagte er. Insofern müssten sich die Anstalten bis zu einem Urteil gedulden. Bis dahin müssten sie mit den bisherigen Einnahmen „nun einmal auskommen“.
Ein Verzicht auf Sportrechte und aufwändige Unterhaltungsprogramme sei nicht sinnvoll und rechtlich fragwürdig, betonte Weil. „Das Bundesverfassungsgericht sagt auch: Es gibt einen Anspruch auf ein Vollprogramm.“ Dahinter stehe der Gedanke: „Wenn die Sender nur noch Information und Bildung bringen, sinkt ihre Akzeptanz und Reichweite in der Bevölkerung.“ Die Idee, die Öffentlich-Rechtlichen zu reinen Nachrichtenkanälen zusammenzusparen, wäre „auch rechtlich fragwürdig“.
Ursprünglich sollte der Rundfunkbeitrag zum 1. Januar um 86 Cent auf 18,36 Euro steigen. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) zog allerdings Anfang Dezember wegen Streits in seiner schwarz-rot-grünen Koalition die entsprechende Regierungsvorlage zurück. Der Landtag konnte somit nicht über die Beitragserhöhung abstimmen. Damit blockierte Sachsen-Anhalt das Inkrafttreten des sogenannten Medienänderungsstaatsvertrags zum Januar. Die Sender zogen daraufhin vor das Bundesverfassungsgericht. Sie sehen die Rundfunkfreiheit verletzt.
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Günther sagte der Zeitung „Welt“, er könne „null“ nachvollziehen, warum Sachsen-Anhalt dem Rundfunkstaatsvertrag die Zustimmung verweigert hat. „Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs hat eine sehr moderate Erhöhung des Rundfunkbeitrags vorgeschlagen – insofern finde ich das Vorgehen Sachsen-Anhalts extrem bitter“, sagte der CDU-Politiker.
Mit Blick auf die von Schleswig-Holstein geforderte Reform der Öffentlich-Rechtlichen sagte Günther: „Es gab entsprechende Vorschläge, die unter anderem mehr Eigenverantwortung für die Sender vorgesehen haben.“ Das sei am Widerstand weniger Länder gescheitert.
Die CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt begrüßte die Ablehnung des Eilantrages zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Es sei das Ziel erreicht worden, „dass das Bundesverfassungsgericht unsere Bedenken in einem Hauptsacheverfahren prüfen will“, erklärte Fraktionschef Siegfried Borgwardt. Er kritisierte, dass „weder ARD, ZDF oder Deutschlandradio unsere Argumente wirklich ernstgenommen“ hätten.
Der CDU-Parlamentsgeschäftsführer im Landtag, Markus Kurze, erklärte: „Die Entscheidung zeigt, dass wir mit unseren Argumenten nicht völlig falsch gelegen haben.“ Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie könne der Bevölkerung und den vielen in Notlage befindlichen Unternehmen keine Gebührenerhöhung abverlangt werden. (afp)
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