Folgekosten von Gesetzen für Bürger und Wirtschaft steigen deutlich
Die Folgekosten von Gesetzen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung sind in den vergangenen zwölf Monaten deutlich gestiegen. Die Kostenbelastungen durch neue gesetzliche Regelungen hätten sich von 2018 bis 2019 auf 831 Millionen Euro summiert, heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Jahresbericht des Normenkontrollrats.
Damit seien die Entlastungen des Vorjahreszeitraums, die sich auf 880 Millionen Euro beliefen, „nahezu wieder ausgeglichen“, kritisierte das von der Regierung eingesetzte Expertengremium.
„Umso wichtiger ist, dass die Bundesregierung mit dem Bürokratieentlastungsgesetz III jetzt ein wichtiges Zeichen setzt“, erklärte der Vorsitzende des Rats, Johannes Ludewig. Das im vergangenen Monat vom Kabinett gebilligte Gesetz soll die Wirtschaft um rund eine Milliarde Euro pro Jahr entlasten. Es muss noch vom Parlament verabschiedet werden.
Gründlichkeit vor Schnelligkeit
Der Kontrollrat kritisierte in dem Jahresbericht, dass die Regierung bei der Verabschiedung von Gesetzen immer öfter aufs Tempo drücke, was letztlich zu Mehrbelastungen führen könne. „Binnen weniger Tage, teilweise sogar weniger Stunden komplexe Regelungen sorgfältig zu prüfen, Folgen abzuschätzen und Fehler zu vermeiden, ist unmöglich“, erklärte das Gremium.
„Bei allem Verständnis für politische Zwänge – in der Gesetzgebung sollte Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen, ansonsten ist die Gesetzesqualität ernsthaft in Frage gestellt“, kritisierte Ludewig. „Die Probleme folgen dann im Vollzug.“
Der unabhängige, von der Regierung erstmals 2006 eingesetzte Nationale Normenkontrollrat soll den Bürokratieabbau vorantreiben. Das Gremium prüft unter anderem Gesetzentwürfe auf unnötige Bürokratiekosten und andere Folgebelastungen.
Im Zentrum steht dabei der so genannte „Erfüllungsaufwand“: Er umfasst den gesamten messbaren Zeitaufwand und die Kosten, die durch die Befolgung einer bundesrechtlichen Vorschrift bei Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft sowie der öffentlichen Verwaltung entstehen. (afp)
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