Behörden fragen öfter verdeckt Kontoinformationen ab
Angeblich nur zur Aufklärung möglicher Straftaten wie Geldwäsche und Terrorfinanzierung prüfen die Behörden einem Bericht zufolge immer mehr Konten in Deutschland.
Wie das Magazin „Focus“ in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, fragte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) in den ersten neun Monaten des Jahres bereits 107.346 mal Konten ab. Das seien rund 2000 mehr als im Vorjahreszeitraum und der höchste Stand bislang überhaupt.
Seit 2004 habe sich die Zahl der Kontoabfragen über das Gesamtjahr von 39.000 auf zuletzt rund 137.000 mehr als verdreifacht, berichtete der „Focus“ unter Berufung auf die Zahlen der Bafin. Verdeckte Kontoabfragen durch die Bafin sind seit 2003 gesetzlich erlaubt. Auftraggeber sind Gerichte, Staatsanwaltschaften, Polizei- und Zollbehörden, Finanzämter sowie das Bundeswirtschaftsministerium.
„Das Kontenabrufverfahren hat sich zu einem sehr bedeutsamen Werkzeug für Ermittlungsbehörden entwickelt“, erklärte der Exekutivdirektor Abwicklung bei der Bafin, Thorsten Pötzsch, gegenüber dem „Focus“.
Voraussetzung für eine Kontenabfrage ist, dass bereits ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eröffnet wurde. Die Bafin ruft dann die Stammdaten der Verdächtigen bei Kreditinstituten ab. Dazu gehören unter anderem Konto- und Depotnummer, Tag der Errichtung, Namen und Geburtsdaten der jeweiligen Inhaber und Verfügungsberechtigten. Kontostände oder Kontobewegungen werden nicht erfasst. (afp)
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