Flüchtlingsrat Bayern empfiehlt Migranten „sich in den Nächten vor der Abschiebung möglichst nicht in der Unterkunft aufzuhalten“
Der Flüchtlingsrat hat sich gegen Vorwürfe des bayerischen Innenministeriums gewehrt, Afghanen beim Untertauchen zu helfen.
Zwar gebe man die Abschiebungstermine bekannt und habe „Warnhinweise“ auf der Website, sagte Stephan Dünnwald vom Flüchtlingsrat Bayern der „Welt“.
Darin rufen wir aber mitnichten zum Untertauchen auf, sondern empfehlen potenziell Betroffenen lediglich, sich in den Nächten vor der Abschiebung möglichst nicht in der Unterkunft aufzuhalten“, so Dünnwald.
„Das ist völlig legitim, es besteht keine Verpflichtung der Flüchtlinge, jede Nacht in der Unterkunft zu nächtigen.“ Bis zu drei Nächte in Folge dürften Flüchtlinge aushäusig nächtigen, ohne dass sie als untergetaucht klassifiziert und dann zur Fahndung ausgeschrieben werden dürfen. „Wir rufen allerdings Ehrenamtliche auf, für solche Gelegenheiten eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen“, sagte Dünnwald.
Auch dies sei, „soweit es sich um geduldete Flüchtlinge handelt“, völlig legal. Der Aktivist sagte der „Welt“ weiter: „Ob dies auch gilt, wenn Personen die Duldung schon entzogen wurde und sie für eine Abschiebung angemeldet sind, ist juristisch mindestens strittig.“ Das bayerische Innenministerium hatte in der „Welt am Sonntag“ kritisiert, dass die meisten der für Abschiebeflüge vorgesehenen Afghanen vorher untertauchten, liege auch an dem „breiten Beratungsangebot“ durch Aktivisten.
Der „sogenannte Flüchtlingsrat“ versuche, Abschiebungen aktiv zu verhindern und bewege „sich an der Grenze der Strafbarkeit“. Am Mittwoch planen Bund und Länder einen weiteren Abschiebungsflug nach Kabul mit rund 20 abgelehnten Asylbewerbern. (dts)
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