Flüchtlinge ohne Bleiberecht können künftig leichter abgeschoben werden
Flüchtlinge, die kein Bleiberecht in Deutschland haben, können künftig leichter abgeschoben werden. Der Bundesrat billigte am Freitag das vom Bundestag im Mai beschlossen Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht.
Das Gesetz sieht unter anderem erweiterte Möglichkeiten für Abschiebehaft sowie zum Zugriff auf Smartphone-Daten von Flüchtlingen vor. Asylsuchende ohne Bleibeperspektive sollen bis zu zwei Jahre in Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben, der mögliche Ausreisegewahrsam wird verlängert. Die Abschiebungshaft wird für Menschen, von denen eine erhebliche Gefahr ausgeht, erweitert.
Wer durch vorsätzlich falsche Angaben oder die Täuschung über die eigene Identität eine Abschiebung verhindert, bei dem kann der Aufenthalt räumlich beschränkt werden. Die zulässige Höchstdauer des Ausreisegewahrsams wird auf zehn Tage verlängert. Ausländische Reisepapiere dürfen künftig auch von Deutschen, die Mehrstaatler sind, einbehalten werden, wenn etwa ein Terrorverdacht besteht. (afp)
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