Florierender Tauschhandel: Initiativen unterlaufen Bezahlkartensystem für Flüchtlinge

Die flächendeckende Einführung der Bezahlkarte verzögern Gerichtsprozesse und unterschiedliche Vorstellungen bei deren Nutzung. Die Karte soll verhindern, dass Bargeld ins Ausland transferiert und für andere Zwecke verwendet wird.
Die Bezahlkarte für Asylbewerber soll unter anderem Geldzahlungen an Schleuser zu unterbinden.
Die Bezahlkarte für Asylbewerber soll unter anderem verhindern, dass Flüchtlinge ihr in Deutschland erhaltenes Geld in ihre Heimatländer senden.Foto: Sven Hoppe/dpa
Von 30. Oktober 2024

Die Bezahlkarte für Flüchtlinge bringt nach Ansicht des Vereins Pro Asyl nichts. Sie tauge weder für ein friedliches Zusammenleben noch fördere sie die Integration. Pro Asyl hat die Bezahlkarte stets kritisiert, sie bedeute nichts als „Ärger, Kosten und Arbeit“, schreibt der Verein auf seiner Internetseite. Dort berichtet er auch von Initiativen, die das Bezahlkartensystem unterlaufen.

Regensburger Initiative nutzt Grünen-Büro für Tauschgeschäfte

Hamburg, Nürnberg und München und „immer mehr Orte“ nennt Pro Asyl. Dort finden Tauschgeschäfte statt, die den Flüchtlingen zu Bargeld verhelfen. Den Besitz von Scheinen und Münzen in deren Händen wollte die Politik allerdings weitgehend vermeiden, damit sie das Geld nicht in ihre Heimatländer schicken, anstatt sich in Deutschland zu versorgen. Aktuell gibt es lediglich 50 Euro pro Monat bar.

Doch dies unterwandern nun diverse Initiativen, wie die „Bild“ berichtet. In Bayern, Hamburg und Thüringen blühe das Tauschgeschäft – Bares gegen Gutscheine. Für Aufregung sorgt die Regensburger Bürgerinitiative Asyl, weil sie für ihre Aktivitäten das Büro der örtlichen Grünen nutzen darf. Dagegen wettert der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Aumer (48). „Dass die Grünen in ihrem Büro diesen Missbrauch unterstützen, ist inakzeptabel.“

Der bayerische Landtagsabgeordnete Jürgen Mistol (Grüne) sieht keinen Anlass für Kritik. Schließlich habe das bayerische Innenministerium alles geprüft und Verbotenes habe es nicht ausgemacht. Daher haben die Flüchtlinge aus seiner Sicht „sozusagen Dispens des Innenministeriums“.

Den CDU-Bundestagsabgeordneten Stephan Stracke (50, CSU) bringen solche Aussagen auf die Palme: „Die Grünen sind und bleiben migrationspolitische Geisterfahrer“, zitiert ihn die „Bild“.

Der bayerische Landtagsabgeordnete Winfried Bausback (CSU) mahnt an, dass man nicht tatenlos zusehen dürfe, „wenn einzelne Gruppen versuchen, die von Bayern schon flächendeckend eingeführte Bezahlkarte für Asylbewerber durch Umtauschplattformen und andere Instrumente systematisch zu unterlaufen“. Ob die Tauschgeschäfte als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden können, soll nun das bayerische Innenministerium überprüfen.

Berliner SPD stimmt für Bezahlkarte und „wehrt“ sich nun gegen Modalitäten

In Berlin wehrt sich die SPD gegen die Bezahlkarte und kritisiert sie heftig – obwohl sie im Senat für deren Einführung gestimmt hat.

Wie die „Berliner Zeitung“ (BZ) berichtet, führt Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe wechselnde Gründe an. Zunächst nannte sie die Karte „integrationsfeindlich“, später monierte sie zu hohe Kosten für die Verwaltung, dann bemängelte sie das Bargeldlimit von 50 Euro und forderte einen höheren Betrag.

In Brandenburg ist die Bezahlkarte laut BZ in der vergangenen Woche eingeführt worden, Sachsen will nun ab Januar 2025 nachziehen. Die zehn Landkreise hatten im Zuge eines Modellprojekts bereits im Frühjahr etwa 6.000 eigene Karten ausgegeben. Zur Begründung hieß es, dass die bundeseinheitliche Umsetzung zu lange dauert, berichtet die „Leipziger Volkszeitung“ (LVZ).

Ursprünglich war die Einführung der Bezahlkarte bundesweit für den Sommer dieses Jahres vorgesehen, doch ein Rechtsstreit verzögerte das Vorhaben. Wie Epoch Times berichtete, hatte das Unternehmen PayCenter aus Freising geklagt. Es hatte den Zuschlag für Bayern erhalten, ging jedoch in der europaweiten Ausschreibung der Vergabekammer Baden-Württemberg für 14 andere Bundesländer leer aus.

Dort erhielt am 13. August ein Mitbewerber den Zuschlag. PayCenter wollte dagegen vorgehen. Das Oberlandesgericht hob am 20. September das von PayCenter angestrebte Zuschlagsverbot für die Länder auf, die nun den von ihnen favorisierten Anbieter beauftragen können.

Gerichtliche Auseinandersetzungen gibt es auch wegen der Bargeldobergrenze in Höhe von 50 Euro. Sozialgerichte in Hamburg und Nürnberg hatten das Limit für unzulässig erklärt. Es sei beispielsweise nicht geeignet, den Mehrbedarf von Schwangeren oder Familien mit Kleinkindern zu decken. Die Sozialbehörde müsse die persönlichen Lebensumstände der Antragstellenden berücksichtigen, was mit der Pauschale nicht möglich sei.



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion