Haushaltssperre auch bei Sondervermögen Bundeswehr? Verteidigungsministerium dementiert

Das Finanzministerium hat auch bei der Bundeswehr eine Pause eingelegt, so die „Augsburger Allgemeinen“. Nun meldet sich das Bundesverteidigungsministerium und schreibt, dass das 100-Milliarden-Sondervermögen nicht betroffen ist.
Titelbild
Bundeswehr-Soldat mit G36.Foto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times23. November 2023

Das Bundesverteidigungsministerium hat klargestellt, dass das 100-Milliarden-Sondervermögen für die Bundeswehr von der vom Finanzministerium verhängten Haushaltssperre nicht betroffen ist. Zuvor hatte die „Augsburger Allgemeinen“ dies berichtet. „Das Sondervermögen Bundeswehr ist prinzipiell von der Haushaltssperre ausgenommen“, teilte das Verteidigungsministerium am Donnerstag mit.

„Es sind aus dem Sondervermögen heraus allerdings auch neue Vorhaben vorgesehen, deren Finanzierung nicht ausschließlich über das Sondervermögen abgedeckt sein wird.“ Das Verteidigungsministerium habe die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen wegen solcher Projekte bis auf Weiteres aus eigener Initiative eingeschränkt. Es bestehe jedoch die Möglichkeit, Anträge beim Finanzministerium zu stellen, um die Finanzierung auch dieser Projekte aus dem Sondervermögen abzusichern, so das Verteidigungsministerium.

„Augsburger Allgemeine“: Haushaltssperre für Verteidigungsministerium

Nach den durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausgelösten Turbulenzen hat laut der „Augsburger Allgemeinen“ das Bundesfinanzministerium auch das Verteidigungsministerium mit einer Haushaltssperre belegt.

Der Zahlungsstopp betrifft nicht nur den regulären Wehretat, sondern auch das Sondervermögen der Truppe, wie aus einem Schreiben des Ressorts von Minister Boris Pistorius (SPD) hervorgeht, das der „Augsburger Allgemeinen“ (Donnerstag) vorliegt.

„Um weitere Vorbelastungen für künftige Haushaltsjahre zu vermeiden, sind hiermit bis auf Weiteres alle von Ihnen aus dem Bundeshaushalt 2023 und auch aus dem Wirtschaftsplan 2023 des Sondervermögens Bundeswehr bewirtschafteten und noch verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen gesperrt“, heißt es in dem Dokument.

Bisher war die Bundeswehr nicht betroffen

Grund dafür sei das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die sich daraus ergebende Neubewertung der Haushaltslage. Bereits genehmigte Verpflichtungen sind von dem Sperrvermerk ausgenommen, wie es in dem Schreiben weiter heißt.

Das Sondervermögen der Bundeswehr galt bisher nicht von den finanzpolitischen Verwerfungen des Richterspruchs aus Karlsruhe betroffen. Es war nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine mit Verfassungsrang eingeführt worden.

Die Ampel-Koalition hat sich wegen der neuen Rechtslage entschlossen, die eigentlich für Donnerstag angesetzte zweite Bereinigungssitzung zum Abschluss des Haushaltes 2024 abzusagen.

Die CDU-Chefhaushälter Christian Haase begrüßte, dass SPD, Grüne und FDP einer Forderung der Union nachkommen. „Am Ende hat dann die Vernunft bei der Ampel gesiegt. Endlich wurde die von uns geforderte Notbremse im parlamentarischen Verfahren gezogen“, sagte Haase der „Augsburger Allgemeinen“. Das sei in der dramatischen Haushaltssituation absolut notwendig. (afp)



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