Feuerattacke auf Obdachlosen: Fünf Angeklagte auf freiem Fuß

Der Obdachlose schläft, als plötzlich neben seinem Kopf Flammen auflodern. Einige junge Männer in seiner Nähe ziehen sich Kapuzen über die Köpfe und gehen. Der Ankläger sieht einen Mordversuch, das Gericht scheint inzwischen anderer Auffassung zu sein.
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Die sechs jungen Männer sind wegen versuchten Mordes angeklagt. Mit einem Urteil wird am 13. Juni gerechnet.Foto: Paul Zinken/dpa
Epoch Times9. Juni 2017

Im Prozess um eine Feuerattacke auf einen schlafenden Obdachlosen hat das Berliner Landgericht die Haftbefehle gegen fünf Tatverdächtige im Alter von 16 bis 19 Jahren aufgehoben. Damit gab es am Freitag Anträgen der Verteidiger statt.

Bislang saßen sechs mutmaßliche Täter in Untersuchungshaft. Sie kommen jetzt zunächst auf freien Fuß, der Prozess gegen sie geht aber weiter.

Die jungen Männer – Flüchtlinge aus Syrien und Libyen – sollen in der Weihnachtsnacht versucht haben, den 37-jährigen Obdachlosen im Kreuzberger U-Bahnhof Schönleinstraße anzuzünden. Nur durch das Eingreifen von Fahrgästen konnte laut Staatsanwaltschaft Schlimmeres verhindert werden. Sie löschten die Flammen, der ahnungslose Mann aus Polen blieb unverletzt. Der Angriff hatte deutschlandweit Entsetzen ausgelöst.

Der Haftbefehl gegen den 21-jährigen Hauptverdächtigen bleibe bestehen, hieß es. Er sitzt weiter im Gefängnis. Alle sechs sind wegen versuchten Mordes angeklagt. Mit einem Urteil wird am 13. Juni gerechnet.

Am siebten Prozesstag wiesen die Richter darauf hin, dass auch eine Verurteilung wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung beziehungsweise Beihilfe dazu in Betracht komme. Der Staatsanwalt hielt dagegen an seiner Anklage fest.

Vier Jahre Gefängnis gefordert

Im Falle des Hauptangeklagten plädierte er auf vier Jahre Gefängnis wegen versuchten Mordes. Gegen zwei 17- und 18-Jährige forderte der Ankläger eine Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten, ein weiterer 18-Jähriger soll aus Sicht des Anklägers zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt werden. Für zwei Angeklagte wurden wegen Beihilfe Bewährungsstrafen verlangt.

Alle Angeklagten hätten die Flammen nahe dem Kopf des Obdachlosen gesehen, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Keiner der jungen Männer habe eingegriffen.

„Sie hatten sich zumindest damit abgefunden, dass der Schlafende ersticken oder verbrennen könnte.“ Es sei eine menschenverachtende Tat gewesen. Warum das Gericht entgegen früherer Beschlüsse offensichtlich nicht mehr von einem Mordversuch ausgehe, könne er nicht nachvollziehen.

Die Angeklagten hatten einen Tötungsversuch zurückgewiesen. Der 21-Jährige gab zu, ein Taschentuch in Brand gesteckt zu haben, er habe den Mann aber „nur durch ein kleines Feuerchen aufschrecken wollen“. Zu keinem Zeitpunkt habe er mögliche tödliche Folgen in Kauf genommen. Die Mitangeklagten erklärten, sie hätten mit der Tat des 21-Jährigen nichts zu tun. (dpa)



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