Feuer in JVA Köln: Bonner Camping-Vergewaltiger schwer verletzt – Legte Mann aus Ghana selbst das Feuer?
Der verurteilte Vergewaltiger einer jungen Camperin in der Siegaue bei Bonn ist bei einem Feuer in seiner Zelle in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Köln schwer verletzt worden.
Der stellvertretende Leiter der JVA Köln, Wolfgang Schriever, sagte, in der Nacht sei Rauch aus der Zelle des Gefangenen bemerkt worden. Bei dem Feuer in der Zelle sei der 31-Jährige so schwer verletzt worden, dass er am frühen Morgen operiert werden musste. Schriever zufolge sind 30 Prozent seiner Haut verbrannt.
Selbst Feuer gelegt?
Zwei Mitarbeiter der JVA erlitten bei der Rettungsaktion Rauchgasvergiftungen. Nun untersuchen Brandermittler den Brandort, um die Ursache für das Feuer zu finden.
Ob der Häftling das Feuer womöglich selbst gelegt hatte, war zunächst unklar. Nach Angaben von Schriever hatte der Mann nach Haftantritt bereits versucht, einen Brand zu legen.
11,5 Jahre wegen Camping-Vergewaltigung in Siegaue
Der 31-Jährige war im Oktober wegen besonders schwerer Vergewaltigung und räuberischer Erpressung zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Bonn sah es als erwiesen an, dass er im April 2017 ein junges Paar beim Zelten überfiel.
- Siehe: Bonner Camping-Vergewaltiger verurteilt – 11,5 Jahre Haft für den abgelehnten Asylbewerber aus Ghana
Der Mann schlitzte demnach nachts das Zelt auf, bedrohte das Paar aus dem Raum Freiburg mit einer Astsäge und vergewaltigte die damals 23-Jährige. Der Fall wurde nicht nur wegen der schrecklichen Tat heiß diskutiert, sondern auch wegen des unsensiblen Verhaltens der Polizei am Notruf-Telefon, die alles für einen unkorrekten Scherz hielt.
Bei dem Opfer handelte es sich um eine Kommilitonin der wenige Monate zuvor vergewaltigten und ermordeten Freiburger Studentin Maria Ladenburger.
Der 31-Jährige – ein abgelehnter Asylbewerber aus Ghana – war wenige Tage nach der Vergewaltigung festgenommen worden. Im Prozess bestritt er die Tat. Er hat Rechtsmittel eingelegt. Das Gericht stützte sein Urteil vor allem auf DNA-Spuren.
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