Feuer-Attacke auf Obdachlosen: Diese Strafen drohen den Verdächtigten jetzt – Vorwurf des gemeinschaftlich versuchten Mordes
Nachdem sieben Flüchtlinge (15 bis 21) am Montagabend einen Obdachlosen in Berlin angezündet hatten, warten offenbar lange Haftstrafen auf sie. Es sei “sehr wahrscheinlich”, dass die Strafen im Falle einer Verurteilung „zwischen drei und sieben Jahre” liegen, sagte der Münchener Rechtsexperte Timo Westermann zu „Focus-Online“. Die sechs teils jugendlichen Syrer und der eine Libyer hatten sich nach der Tat freiwillig bei der Polizei gemeldet.
Drei Faktoren könnten das Strafmaß wesentlich beeinflussen, so der Strafrechtexperte. Entscheidend sei zum einen der Umfang der Tatbeteiligung, also wer was gemacht hat. Denn die Staatsanwaltschaft müsse klassische Mordmerkmale beweisen können, wie etwa niedrige Beweggründe. Dies dürfte allerdings schwer fallen, wenn Personen bei der Tat nur zugeschaut hätten.
Westermann geht davon aus, die Täter wollen reden. Alles deute darauf hin, “dass sie auspacken wollten”. Denn sie stellten sich freiwillig der Polizei. Zudem dürfte die “Auswertung der Videoaufnahmen” wertvolle Aufklärungsarbeit leisten.
Entschuldigung beim Opfer könnte Strafe mildern
Ein zweiter Punkt sei die Anwendung des Strafrechts. Selbst der 21-jährige Hauptverdächtige könnte, obwohl er bereits volljährig ist, nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Das hängt von seinen Lebensumständen ab. Wenn er zum Beispiel noch nie völlig selbständig gelebt hat, könnte dieser Fall theoretisch eintreten, sei aber “unwahrscheinlich”.
Strafmildernd könnte sich drittens auch die Entschuldigung beim Opfer auswirken. Zum Glück sei dem Obdachlosen nichts Ernsthaftes passiert. “Wenn die Verdächtigten sich nicht total dumm anstellen, werden sie sich beim Opfer entschuldigen.“
Alle sieben Tatverdächtigen in Untersuchungshaft
Inzwischen ist bekannt, dass sich alle sieben Verdächtigten in Untersuchungshaft befinden. Das deutet daraufhin, sie könnten vorher bereits staffällig gewesen sind. Vorherige Straftaten können sich bei einem Antrag auf Haftbefehl negativ auswirken, wie der Rechtexperte erklärt.
Die Untersuchungshaft dient der Sicherung eines Strafverfahrens. Sie kann bis zu maximal sechs Monate verhängt werden und soll vor allem eine Flucht der Beschuldigten verhindern.
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion