Festsetzung von iranischem Tanker „Grace 1“ durch Briten vor Gibraltar war völkerrechtswidrig
Die Beschlagnahmung des Schiffes am 4. Juli durch britische Marinekommandos in der Straße von Gibraltar findet „keine Rechtsgrundlage im Seevölkerrecht“, heißt es in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, über das die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Sonntagsausgaben) berichten.
Die Untersuchung im Auftrag der Linken-Bundestagsfraktion komme zu dem Schluss, dass die Durchsetzung von EU-Sanktionen nicht über internationalem Recht stehe und somit auch die von der Bundesregierung getragene Begründung der britischen Regierung für die Festsetzung nicht rechtens gewesen sei.
Linke begrüßt Freisetzung des beschlagnahmten Schiffes
„Maßnahmen auf der Grundlage des EU-Sanktionsregimes sind insofern nur statthaft, als sie auch mit den einschlägigen völkerrechtlichen Rahmenvorgaben vereinbar sind“, heißt es in dem Rechtsgutachten. Am Donnerstag hatten die Behörden von Gibraltar die Beschlagnahmung des Schiffes mit mehr als zwei Millionen Tonnen iranischen Rohöls aufgehoben. Die USA blockieren jedoch nach wie vor die Weiterfahrt des Tankers. Ein Bundesgericht ordnete die Beschlagnahmung des Öls an.
„Beide Akteure [EU und USA] können sich nicht auf eine Autorisierung ihrer Sanktionen durch eine externe, übergeordnete Ebene berufen. Der Vorwurf, letztlich eigene (nationale oder regionale) Interessen zu verfolgen, steht im Raum und unterminiert die Glaubwürdigkeit des Sanktionsregimes“, heißt es in dem Gutachten weiter. Großbritannien geht davon aus, dass das Rohöl für Syrien bestimmt war. Der Iran bestreitet das.
„Die Festsetzung des iranischen Öltankers `Grace 1` durch Gibraltar war mit dem Seevölkerrecht nicht vereinbar und rechtswidrig. Die Linke begrüßt daher die Freigabe des beschlagnahmten Schiffes“, erklärten die Linken-Außenexpertin Sevim Dagdelen sowie Andrej Hunko, europapolitischer Sprecher der Linken-Bundestagsfraktion.
Das Gutachten zeige, „dass es seitens der Bundesregierung grob fahrlässig war, der britischen Rechtsauffassung hinsichtlich einer angeblich legalen Festsetzung des iranischen Tankers zu folgen. Die Freigabe des Tankers ist eine Bekräftigung des Völkerrechts und hoffentlich auch ein Beitrag zur Deeskalation gegenüber dem Iran“, sagte Dagdelen den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“. Hunko forderte die Bundesregierung auf, angesichts der drohenden Eskalation auch in der Straße von Hormus auf den Boden des Völkerrechtes zurückzukehren. (dts)
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