Berlin: Einigung von Rot-Rot-Grün auf Mietendeckel erntet breite Kritik
Die Einigung der Berliner Landesregierung auf einen Mietendeckel ist von vielen Seiten kritisiert worden, Zustimmung kam hingegen vom Mieterverein. Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) sagte der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“, Enteignungen und Mietenstopp führten nicht zu mehr Wohnraum, „sondern untergraben die Investitionsbereitschaft für den Mietwohnungsbau“.
Die Berliner Landes-CDU sprach von „Populismus“, der vor dem Verfassungsgericht keinen Bestand haben werde. Demgegenüber lobte der Berliner Mieterverein die Einigung als „historisch“.
Die rot-rot-grüne Koalition unter dem Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) hatte sich am Freitagabend darauf geeinigt, die Mieten für fünf Jahre einzufrieren. Dem Kompromiss zufolge soll ab 2022 „die Möglichkeit eines Inflationsausgleichs von 1,3 Prozent pro Jahr geschaffen“ werden.
Modernisierungsmaßnahmen dürfen demnach „ohne Genehmigung nur in Höhe von einem Euro pro Quadratmeter“ und Monat umgelegt werden. „Für darüber hinausgehende Modernisierungskosten von maximal einem weiteren Euro sollen Förderprogramme genutzt werden.“
„Wuchermieten“ von über 120 Prozent einer im Gesetzentwurf enthaltenen Tabelle sollen auf diese 120 Prozent abgesenkt werden. Dabei würden Zu- und Abschläge für einfache, mittlere und gute Lagen berücksichtigt.
Diese Regeln sollen erst neun Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes gelten. „Bei der Wiedervermietung gilt die Vormiete“, heißt es weiter. Falls diese höher sei, „gilt die Tabellenmiete“.
Der Mietendeckel soll für rund 1,5 Millionen Wohnungen in der Hauptstadt gelten. Gebäude, die nach 2014 erbaut wurden, sind ausgenommen. Das entsprechende Gesetz soll Anfang kommenden Jahres in Kraft treten und dann rückwirkend ab 18. Juni diesen Jahres gelten.
Tschentscher sagte, ein absoluter Mietenstopp richte sich in erster Linie gegen die seriösen Immobilienunternehmen, die ihre Mieten in der Vergangenheit nur angemessen erhöht hätten.
Hamburg habe den Mietanstieg auf anderem Weg gebremst: „Das Bündnis für das Wohnen in Hamburg hat mittlerweile zur Fertigstellung von über 50.000 neuen Wohnungen geführt.“
Der Berliner CDU-Fraktionsvorsitzende Burkard Dregger warf der rot-rot-grünen Koalition vor, sie erliege „sehenden Auges der Versuchung des Populismus“.
Die Koalitionäre „wecken unerfüllbare Erwartungen und werden Enttäuschung und Politikverdrossenheit ernten“. Das Gesetz werde vor dem Verfassungsgericht keinen Bestand haben.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Jan-Marco Luczak sprach von „Planwirtschaft“. Der Mietendeckel sei „trotz kosmetischer Korrekturen ein massiver und verfassungswidriger Eingriff ins Eigentum“.
Der Berliner FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja erklärte, der Mietendeckel werde weder Neubauten noch schnellere Bauprozesse bringen, dafür aber „staatliche Eingriffe“.
Udo Hemmelgarn (AfD), Mitglied im Ausschuss für Bauen und Wohnen, sei klar, dass es sich auch bei den geänderten Regelungen zum Mietendeckel, um den Versuch einer kalten Enteignung handelt. Der Mietendeckel sei dabei in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig, äußerte er bereits im September.
Er sei nicht nur ein Verstoß gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG, sondern auch gegen die Regeln des höherrangigen Bundesrechts.
Der Gesetzgeber des Bundes hat die Möglichkeiten der Mieterhöhungen in den §§ 557 BGB abschließend geregelt.
Den Ländern bleibt hier kein Raum für eigene Regelungen“, so Hemmelgarn.
Der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild hingegen erklärte:
Dies ist eine historisch einmalige Chance für ein besseres Mietensystem.“
Der Verein lehne aber Zu- und Abschläge für Wohnlagen ab. Damit würde „eine Möglichkeit verspielt, der Trennung der Wohngegenden in reich und arm entgegenzuwirken“.
Linken-Landeschefin Katina Schubert sagte am Samstag im RBB-Inforadio, jetzt gehe es an die „harte Gesetzesarbeit“. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende im Abgeordnetenhaus, Antje Kapek, nannte die Einigung „hartes Ringen und viel Arbeit“. (afp/er)
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