FDP will den Weg für Leihmutterschaften und Embryonenspenden in Deutschland frei machen
Die FDP will Embryonenspenden und Leihmutterschaften in Deutschland legalisieren. Zudem sollten künftig bis zu vier Personen rechtlich Verantwortung für ein Kind übernehmen dürfen, sagte die Gesundheitsexpertin der FDP-Bundestagsfraktion, Katrin Helling-Plahr, dem Berliner „Tagesspiegel“ vom Montag. Die deutsche Politik sei in diesen Bereichen im Vergleich zu anderen Ländern „viel zu zögerlich“.
Leihmutterschaften gegen Bezahlung sollten aber weiter verboten bleiben, sagte die Liberale. Aus „rein altruistischen Motiven“ sollten sie aber erlaubt werden:
Wenn beispielsweise eine Frau ein Kind für ihre Schwester oder ihre beste Freundin austragen möchte, weil diese sich zwar ein Kind wünscht, aber selbst keines bekommen kann, wollen wir das ermöglichen.“
Zudem sollten Eizellen- und Embryonenspenden ermöglicht werden. „Das Embryonenschutzgesetz ist von gestern und muss reformiert werden“, sagte Helling-Plahr.
Reform zu Abstammungs- und Adoptionsrecht
Des Weiteren brauche das Abstammungs- und Adoptionsrecht nach den Beschlüssen zur Ehe für alle „dringend ein Update“, forderte die Fachpolitikerin. „Wir fordern eine Reform, die endlich die gesellschaftliche Wirklichkeit zur Kenntnis nimmt.“ Dazu gehöre, dass künftig bis zu vier Personen rechtlich für ein Kind verantwortlich sein können.
Auch sollten Kinderwunsch-Behandlungen künftig besser bezuschusst werden. „Jeder, der Verantwortung für ein Kind übernehmen möchte, hat die Unterstützung seines Kinderwunsches verdient – unabhängig davon, ob er ein klassisches Familienbild lebt oder nicht“, heißt es laut „Tagesspiegel“ in einem siebenseitigen Positionspapier, mit dem Helling-Plahr die Reformen voranbringen möchte.
BGH-Gerichtsurteil
Da in Deutschland eine Leihmutterschaft nicht erlaubt ist, müssen nach derzeit geltendem Recht Mütter die von einer Leihmutter ausgetragenen Kinder adoptieren.
Ein Fall des Bundesgerichtshofes zeigt: Eine Leihmutter aus der Ukraine trug im Dezember 2015 ein Baby für ein deutsches Ehepaar aus. Die Deutschen meldeten ihr Kind bei ihrer Rückkehr im Januar 2016 beim Standesamt in ihrer Heimat an. Zunächst wurden die beiden als Eltern eingetragen.
Als später die Leihmutterschaft bekannt wurde, änderte das Standesamt die Angaben und trug die Leihmutter als Mutter ein. Die Eltern klagten. Da das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte, war deutsches Recht anzuwenden.
Das Gericht kam zu der Entscheidung, dass nach deutschem Recht die Leihmutter als leibliche Mutter einzutragen ist (Az. XII ZB 530/17). Die Mutter in Deutschland muss ihr Kind adoptieren, um rechtlich Mutter zu sein. (afp/sua)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion