FDP will Elterngeldanspruch für alle kürzen: Plan sieht nur noch zwölf Monate vor
Die FDP-Fraktion im Bundestag will den Elterngeldanspruch für Paare von bis zu 14 auf grundsätzlich nur noch zwölf Monate zusammenstreichen, und zwar für alle Einkommensgruppen. Ein entsprechendes Positionspapier wurde am Dienstag von der Bundestagsfraktion beschlossen, wie der Berliner „Tagesspiegel“ berichtete. Damit unterbreiten die Liberalen einen Gegenvorschlag zum Plan von Familienministerin Lisa Paus (Grüne), das Elterngeld für Gutverdienende mit einem gemeinsamen Bruttoeinkommen von mehr als 180.000 Euro pro Jahr ersatzlos zu streichen.
Die aktuell von Paus geplanten Kürzungen beim Elterngeld „sind falsch und sorgen gleichzeitig bei vielen Familien für Unsicherheiten“, sagte der familienpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, Matthias Seestern-Pauly, der Zeitung. Daher gebe es nun einen Gegenvorschlag der Liberalen.
Demnach sollen die Einkommensgrenzen unverändert bleiben. Entfallen soll die Vorgabe, dass jedes Elternteil mindestens zwei Monate Elterngeld in Anspruch nehmen muss, wenn ein Paar die volle Höhe ausschöpfen will. Dafür würde aber der Gesamteinspruch eingedampft: Er wäre in der Regel auf zwölf Monate beschränkt.
Es gibt Ausnahmen
Allerdings sieht der FDP-Vorschlag dem Bericht zufolge Ausnahmen vor: Wer Zwillinge oder Mehrlinge bekommen hat, soll weiterhin parallel Elterngeld beziehen können. Auch soll es demnach möglich sein, in den ersten beiden Lebensmonaten eines Kindes gleichzeitig Elterngeld zu beziehen.
Dafür sei auch nach wie vor ein Bonus vorgesehen: Wenn im ersten Lebensmonat des Kindes beide Elternteile Elterngeld beziehen, würde dies in Form eines 13. Elterngeldmonats als Bonus gewährt. Dazu soll es dann 500 Euro Extra-Zahlung geben. Die Liberalen schlagen dem Bericht zufolge vor, die Neuregelung erst zum 1. April 2024 wirksam werden zu lassen.
„Unsere Vorschläge zum Elterngeld können dafür sorgen, dass die von Lisa Paus vorgeschlagenen Elterngeldkürzungen vom Tisch können“, sagte die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Gyde Jensen dem „Tagesspiegel“.
Das Bundeskabinett hatte Mitte August die Rechtsgrundlage für Einschnitte beim Elterngeld auf den Weg gebracht. Demnach wird die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld auf jährlich 150.000 Euro halbiert, was brutto etwa 180.000 Euro entspricht. Der neue Grenzwert gilt für Paare ebenso wie für Alleinerziehende.
Um diesen Punkt hatte es kontroverse Debatten gegeben. Das Finanzressort hatte Familienministerin Paus zu Einsparungen aufgefordert und dafür das Elterngeld vorgeschlagen. Paus entschied sich daraufhin für die Kappung der Einkommensgrenze, um Leistungskürzungen für Haushalte mit geringeren Einkünften zu vermeiden. Bislang liegt die Einkommensgrenze für Paare bei 300.000 Euro und für Alleinerziehende bei 250.000 Euro. (afp/dl)
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