FDP will Regierung gesetzlich verpflichten, den Bundestag einzubeziehen

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Marco BuschmannFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times19. Januar 2021

Die FDP will die Bundesregierung einem Medienbericht zufolge vor Bund-Länder-Beratungen zu landesweiten Corona-Maßnahmen gesetzlich zum Einholen einer Zustimmung des Bundestags verpflichten.

Das berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland unter Berufung auf einen Entwurf der FDP-Bundestagsfraktion. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) berät am Dienstag mit den Ministerpräsidenten der Länder über weitere Corona-Einschränkungen.

Mit dem Gesetzentwurf will die FDP dem Bericht zufolge eine Stärkung des Parlaments in „epidemischen Lagen von nationaler Tragweite“ erreichen.

Dazu will die FDP folgende Passage im Infektionsschutzgesetz ergänzen: „Beabsichtigt die Bundesregierung, bundesweit einheitliche infektionsschutzrechtliche Maßnahmen der Länder im Rahmen der Bund-Länder-Koordination herbeizuführen, ist sie verpflichtet, die Zustimmung des Deutschen Bundestages zuvor einzuholen.“

Weiter heißt es: „Kann eine Zustimmung wegen Gefahr im Verzug nicht erlangt werden, ist unverzüglich die nachträgliche Genehmigung durch den Deutschen Bundestag einzuholen.“

Rolle der Parlamente habe sich „erheblich verringert“

Die FDP-Fraktion begründete ihr Gesetzesvorhaben mit der Bedeutung von Corona-Beschlüssen für das Land und die Bürger. Derzeit würden viele wichtige Entscheidungen durch die Exekutive getroffen. Die Rolle der Parlamente habe sich „erheblich verringert“, kritisierte die FDP.

Seiner Partei gehe es darum, die Gewaltenteilung zu sichern und die Demokratie zu stärken, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, dem RND. Es müsse sichergestellt werden, dass bei Entscheidungen zu Corona-Maßnahmen „transparent alle Alternativen in Betracht gezogen werden“, sagte er dem RND.

Die „Welt“ schreibt, dass die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD im Bundestag die Einwände gegen Corona-Maßnahmen einfach aussitzen würden, obwohl Staatsrechtler mehrere Corona-Maßnahmen für verfassungswidrig hielten. Das „Festhalten an juristisch hochumstrittenen Verordnungen der Regierung“ sei inzwischen die Regel.

Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder beraten am Dienstag über weitere Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte am Freitag, die Zahl der positiven Tests sei nach wie vor viel zu hoch. Dazu komme das Risiko durch das Auftreten neuer Virus-Mutationen. (afp)



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