FDP-Politiker fordern in Abschiebungsdebatte Gespräche mit Taliban und Assad
In der Debatte um konsequentere Abschiebungen aus Deutschland haben sich mehrere FDP-Politiker für Kontakt mit den Taliban sowie Syriens Machthaber Baschar al-Assad ausgesprochen.
„Unverbindliche Sondierungsgespräche könnten eine Option sein“, sagte der Sonderbeauftragte für Migrationsabkommen der Bundesregierung, Joachim Stamp (FDP), der „Welt am Sonntag“ mit Blick auf die in Afghanistan seit ihrer Machtübernahme vor drei Jahren regierenden radikalislamischen Taliban. Stamp forderte, die Möglichkeit eines direkten Austauschs mit der Gruppe „sorgsam abzuwägen“.
Er verstehe die ablehnende Haltung einiger Außenpolitiker aufgrund der Menschenrechtslage in Afghanistan – Deutschland habe aber ein ernsthaftes Rückführungsinteresse, betonte er.
„Wenn zudem auch erste Hilfsorganisationen aus humanitären Gründen für eine veränderte Haltung sind, sollten wir uns damit ernsthaft auseinandersetzen“, sagte Stamp. Veränderte Positionen von Hilfsorganisationen wie in der Aussage Stamps konnten von der Redaktion nicht verifiziert werden.
Hoffmann: Auch indirekte Gespräche über Botschaften anderer Länder erwägen
Deutlicher äußerte sich der FDP-Bundestagsabgeordnete Christoph Hoffmann: „Die Bundesregierung braucht diese außenpolitischen Drähte nach Kabul“, forderte er in der „Welt am Sonntag“.
„Eine weitere Option wäre, dass die Botschaft eines anderen Staates künftig die deutschen Interessen in Afghanistan vertritt“, schlug Hoffman vor, der Mitglied des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ist.
Angesichts der Tatsache, dass Deutschland auch Entwicklungszusammenarbeit mit afghanischen Stellen leiste, sei die Etablierung von diplomatischen Kontakten ein logischer Schritt, betonte Hoffmann, der sich zudem für Gespräche mit der Regierung des syrischen Machthabers al-Assad aussprach.
Lechte: Abschiebungen von Straftätern nach Syrien möglich
Dem „Tagesspiegel“ (Sonntag) sagte Ulrich Lechte, außenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, er halte Abschiebungen von verurteilten Straftätern nach Syrien unter bestimmten Voraussetzungen für möglich. „Teile von Syrien wie die Gegend rund um die Hauptstadt Damaskus sind für ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder sicher“, sagte Lechte.
Dies gelte allerdings nicht für die Region von Idlib im Nordwesten des Landes, die von Gegnern al-Assads kontrolliert wird. Bei der Prüfung möglicher Rückführungen müsse sichergestellt werden, dass die straffälligen Personen „nicht in Gebiete abgeschoben werden, in denen sie einer direkten Gefahr ausgesetzt sind“, sagte er.
In der vergangenen Woche hatte Deutschland erstmals sei der Machtübernahme der Taliban wieder Menschen nach Afghanistan abgeschoben. Die Bundesregierung gab die Abschiebung von insgesamt 28 Straftätern bekannt. Länderangaben zufolge wurden aus Hessen sechs, aus Bayern drei, aus Baden-Württemberg fünf und aus Thüringen ein Straftäter nach Afghanistan abgeschoben. (afp/red)
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