FDP, Linke und Grüne bereiten Klage gegen reformierten Paragrafen 219a vor
FDP, Linke und Grüne wollen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den reformierten Strafrechtsparagrafen 219a zum sogenannten Werbeverbot für Abtreibungen klagen. Die FDP hat die Federführung und arbeitet in Abstimmung mit den anderen beiden Fraktionen daran, ein Gutachten erstellen zu lassen und einen Prozessbevollmächtigten zu finden, wie FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND, Freitagsausgaben) sagte.
„Es wäre schön, wenn wir das Eisen im März schmieden könnten“, sagte Thomae. Allerdings hänge die endgültige Entscheidung vom Inhalt des Gutachtens ab. „Wir wollen schon mit gewissen Erfolgsaussichten reingehen.“
Für eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht sind 25 Prozent der Bundestagsabgeordneten erforderlich. Gemeinsam erreichen die drei Fraktionen dieses Quorum.
Als Gutachter ist der Gießener Rechtswissenschaftler Arthur Kreuzer im Gespräch. „Ich halte eine Klage für aussichtsreich“, sagte Kreuzer den RND-Zeitungen. „Das Gesetz erscheint mir verfassungsrechtlich nicht haltbar.“
Der Bundestag hatte vergangene Woche dem Koalitionskompromiss zum sogenannten Werbeverbot für Abtreibungen zugestimmt. Die Reform sieht vor, dass Ärzte, Krankenhäuser und weitere Einrichtungen künftig darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen. In einer von der Bundesärztekammer geführten Liste wird auch über verschiedene Möglichkeiten und Methoden informiert, welche die jeweiligen Ärzte anbieten.
FDP, Grüne und Linke fordern aber eine Streichung des Paragrafen. Auch die SPD möchte langfristig den Paragrafen 219a komplett abschaffen, wenngleich sie in dem jetzigen Kompromiss einen Fortschritt sieht. (afp)
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