FDP: Keine Ausnahmen für Kliniken beim Heizungstausch

Bildungsministerin Stark-Watzinger weist Forderung von Gesundheitsminister Lauterbach zurück. Das Gebäudeenergiegesetz soll für alle praxistauglich sein.
«Ich weiß, dass die jungen Menschen auf das Geld warten. Wir sind jetzt nicht mehr weit vom Ziel entfernt», sagt Bettina Stark-Watzinger (FDP), Bundesministerin für Bildung und Forschung.
Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger will keine Ausnahmen beim Gebäudeenergiegesetz.Foto: Wolfgang Kumm/dpa
Von 24. April 2023

Dem Wunsch von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nach Ausnahmen für Kliniken und Pflegeeinrichtungen beim Gebäudeenergiegesetz erteilt Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) eine klare Absage. „Ein Heizungstausch muss machbar, bezahlbar und auch technologieoffen sein“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Allerdings kann jetzt nicht die Lösung sein, über einzelne Ausnahmen zu diskutieren.“

Lauterbach hatte großzügige Ausnahmeregelungen für Krankenhäuser, Pflege- und Reha-Einrichtungen gefordert. Das greife zu kurz, so Stark-Watzinger. „Denn sonst hätten auch Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen eine besondere Berücksichtigung verdient.“ Die Ministerin bekräftigte die Forderung ihrer Partei, das Gebäudeenergiegesetz im parlamentarischen Verfahren so zu überarbeiten. Es müsse für alle praxistauglich sein und dürfe niemanden überfordern.

Regierung weiß um die Folgen ihres Gesetzes

In einem Kommentar sieht die  „Welt“ in den Wünschen Lauterbachs eine „Wärmewende mit zweierlei Maß“. Seine Aussagen offenbarten, für wie schwerwiegend die Politik selbst die ökonomischen Folgen und die Umsetzbarkeit des Gebäudeenergiegesetzes tatsächlich halte, die sie an anderer Stelle „gern klein redet [sic]“.

Die „Welt“ stellte infrage, ob es in der aufgeheizten Debatte um die Wärmewende klug war, dass Lauterbach Forderungen stellte. Denn das Gesetz, dessen Novelle das Bundeskabinett – also Kanzler und Minister – gebilligt hat, regelt in Paragraph 102 eben mit Blick auf die von Lauterbach angeführten Institutionen die Ausnahmetatbestände für „unbillige Härten“.

Somit hätte es keiner weiteren öffentlichen Erwähnung bedurft. Daher dürfte der Unmut in jenen Haushalten geschürt werden, wo der Verweis auf „unbillige Härten“ deutlich strenger gehandhabt werden wird. Viele Menschen könnten in Existenznöte geraten, doch was bei ihnen hängen bleiben dürfte, ist: Die Regierung predigt Wasser, trinkt aber Wein. Dem Klimaschutz sei da nach Ansicht der „Welt“ ein Bärendienst erwiesen worden.

2,5 Milliarden Euro als Ausgleich für Gesundheitseinrichtungen

Lauterbach hatte gefordert, dass es möglich sein soll, unter bestimmten Umständen den Einbau einer neuen Gasheizung zu beantragen, dies vor allem dann, wenn die Investitionen eine unverhältnismäßige Belastung für die Gesundheitseinrichtungen darstellten und der Betrieb gefährdet ist. Auf diese Weise wäre eine Austauschpflicht praktisch ausgehebelt. Außerdem erhalten die Einrichtungen laut Lauterbach 2,5 Milliarden Euro zusätzlich als Ausgleich für Steigerungen indirekter Energiekosten. Dazu gehören etwa gestiegene Kosten für Wäschereien.



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