FDP spricht sich für Sterbehilfe aus

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am kommenden Mittwoch über den Strafrechtsparagrafen 217, der die Sterbehilfe weitgehend untersagt.
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Sterbehilfe (Symbolbild).Foto: Rainer Jensen / Symbolbild/dpa
Epoch Times22. Februar 2020

Die FDP hofft in der Debatte um die Sterbehilfe, dass das Bundesverfassungsgericht in der kommenden Woche den Weg für eine liberale Regelung frei macht. „Wir als Fraktion der Freien Demokraten stehen an der Seite der betroffenen Schwerstkranken“, sagte die FDP-Rechts- und Gesundheitsexpertin Katrin Helling-Plahr am Samstag der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am kommenden Mittwoch über den Strafrechtsparagrafen 217, der die Sterbehilfe weitgehend untersagt.

„Das Gericht hat eine schwierige Abwägung zwischen Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und Schutzpflicht des Staates zu treffen“, sagte Helling-Plahr. „Ich hoffe, dass es die bestehende selbstbestimmungsfeindliche Gesetzeslage kippt.“ Dann könnten Betroffene und Ärzte Rechtssicherheit darüber bekommen, „unter welchen Voraussetzungen Hilfe zur Selbsttötung in Anspruch genommen und geleistet werden darf“.

„Auch am Lebensende gilt das Selbstbestimmungsrecht“, fügte die FDP-Politikerin hinzu. „Wenn schwer und unheilbar Kranke in einer besonderen Notlage selbstbestimmt sterben möchten, darf ihnen der Staat diesen Wunsch nicht verwehren.“ Das habe schon das Bundesverwaltungsgericht eindeutig festgestellt.

Der vor vier Jahren eingeführte Strafrechtsparagraf 217 stellt die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ unter Strafe. Es droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. „Geschäftsmäßig“ bedeutet dabei nicht „mit Gewinnerzielungsabsicht“, sondern „regelmäßig“ oder „wiederholt“. Geklagt hatten schwer kranke Menschen, Ärzte und Sterbehilfevereine, die das Gesetz für zu weitgehend halten.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im März 2017 entschieden, dass ungeachtet der bestehenden Rechtslage schwerstkranken Menschen „in extremen Ausnahmesituationen“ der Zugang zu Medikamenten zur Selbsttötung nicht verwehrt werden dürfe. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wies das Bundesinstitut für Arzneimittel dennoch an, auch in Extremfällen den Erwerb solcher Medikamente nicht zu erlauben. Spahn will das Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 26. Februar abwarten. (afp)



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