FDP-Fraktion gegen schnelle Reform des Abtreibungsverbots

Ein Gesetzesentwurf von Abgeordneten mehrerer Bundestagsfraktionen vom April sieht vor, Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12. Woche grundsätzlich zu legalisieren. Gegen eine schnelle Reform spricht sich jetzt der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion aus.
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Im Krankenhaus.Foto: upixa/iStock
Epoch Times28. November 2024

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Christoph Meyer, hat sich gegen eine schnelle Reform des Abtreibungsparagrafen 218 ausgesprochen. „Es bringt jetzt doch nichts, wenn wir jetzt einen Gesetzentwurf vorliegen haben – ohne Anhörung, ohne Diskussion, auch ohne breite öffentliche Diskussion und dann in einem schnellen Verfahren“, sagte Meyer der Sendung „Frühstart“ von RTL und ntv am Donnerstag.

Während der Ampel-Koalition habe es ständig Kritik gegeben, dass die Gesetzesverfahren immer sehr schnell erfolgt seien. „Deswegen sollten wir uns da eher mehr Zeit nehmen, dann die Debatte führen und dann sicherlich auch dort quasi aus der Mitte der Fraktion zu einem Gruppenantrag kommen“, so Meyer.

Gesetzesentwurf: Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur 12. Woche

Der Gesetzesentwurf von Abgeordneten mehrerer Bundestagsfraktionen sieht vor, dass Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12. Woche grundsätzlich legalisiert und die Beratungspflicht für diese Zeitspanne durch einen Rechtsanspruch auf Beratung ersetzt werden sollen. Zudem soll die Wartezeit zwischen Beratung und Abtreibung demnach abgeschafft werden. Die Kosten sollen nach Vorstellung der Abgeordneten künftig die gesetzlichen Krankenkassen zahlen.

Im April hatte eine von der Ampelkoalition eingesetzte Kommission aus 18 Experten aus den Bereichen Medizin, Psychologie, Ethik und Recht eine Entkriminalisierung in den zwölf Schwangerschaftswochen empfohlen.

Ab dem Zeitpunkt der Lebensfähigkeit des Fötus soll nach Ansicht der Experten eine Abtreibung nur in Ausnahmefällen möglich sein. In der mittleren Schwangerschaftsphase stehe dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum zu. (dts/red)



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