FDP fordert Bundesländer zu Ausstieg aus Scholz’ Grundsteuer-Reform auf

Laut ersten Steuerbescheiden könnten sich die Grundsteuerkosten für einige Immobilienbesitzer vervielfachen. Die FDP sieht die Länder in der Verantwortung, Maßnahmen zu ergreifen.
Kurzbeschreibung für den Markt für Wohnimmobilien: Die Nachfrage ist groß, das Angebot knapp.
Die FDP kritisiert, dass die Grundsteuerreform die Bürger unverhältnismäßig belastet. Symbolbild.Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa
Epoch Times2. August 2024

Die FDP fordert alle 16 Bundesländer dazu auf, aus der von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) durchgesetzten Grundsteuer-Reform auszusteigen. Die Reform drohe „die Kosten für Hausbesitzer in die Höhe zu treiben“, sagte der FDP-Bundestagsfraktionsvorsitzende Christian Dürr dem „Handelsblatt“.

„Die Länder müssen die Notbremse ziehen und von der Öffnungsklausel Gebrauch machen, die ihnen die Möglichkeit gibt, eigene Modelle einzuführen.“ Unter dem damaligen Finanzminister Scholz hatte die Große Koalition 2019 eine Reform der Grundsteuer auf den Weg gebracht, die zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt und sich stärker am tatsächlichen Wert eines Grundstücks oder einer Immobilie orientiert.

FDP warnt vor bürokratischen Belastungen

Die Reform löst derzeit große Kritik aus. Laut ersten Steuerbescheiden vervielfacht sich die Grundsteuer für einige Immobilienbesitzer. Scholz hatte bei der Reform versprochen, dass durch die Reform das Grundsteuer-Aufkommen nicht steigen wird, nur einige Immobilienbesitzer müssten mehr zahlen.

„Als FDP haben wir in den damaligen Bundestagsberatungen vor einer wertabhängigen Berechnung der Grundsteuer gewarnt, weil sie zu irrsinniger Bürokratie für die Verwaltung führt und hohe Kosten für die Betroffenen mit sich bringt. Leider ist genau dieser Fall eingetreten und viele Menschen sorgen sich nun vor ihrem Steuerbescheid“, sagte Dürr.

„Die Länder sollten daher auf das unkomplizierte Flächenmodell ausweichen, das sich an der Größe des Grundstücks und an der Wohnfläche orientiert. So könnte eine Mehrbelastung von Eigentümern und Mietern rechtzeitig verhindert werden.“ (dts/red)



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